Die Wärmepläne der Bundesregierung nehmen langsam Form an - mit den "Leitplanken", die die Ampel beschlossen hat, ist jetzt klar: Zuerst soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung kommen.
Der Bayerische Gemeindetag begrüßt die Pläne und fordert sogar eine Ausweitung der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Demzufolge sollte das geplante Gesetz auch für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten, um zu prüfen, ob und welche Wärmenetze vor Ort in Frage kommen. Dafür plädierte der Energieexperte des Bayerischen Gemeindetags, Stefan Graf, im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Denn auch bei solchen Gemeinden könnten sich - je nach Ort - zum Beispiel Geothermie, Biogasanlagen oder Solarthermie für ein Wärmenetz eignen.
Flächendeckend verpflichtende Wärmeplanung nötig?
"Wenn man nach Bayern blickt, haben circa 1.800 Gemeinden weniger als 10.000 Einwohner", so Graf. "Es kann nicht sein, dass man diese Gemeinden im Free Style machen lässt und es den Zufälligkeiten vor Ort überlässt." Letzten Endes werde man wohl ohne eine flächendeckende verpflichtende Wärmeplanung nicht auskommen.
Mit den "Leitplanken" der Ampel seien das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) miteinander harmonisiert worden. Dadurch sei klar, dass die kommunale Wärmeplanung den Ton angebe. Das heißt: Zuerst muss in den Kommunen überprüft werden, wo Wärmenetze möglich sind - und wo es vielleicht doch noch Einzellösungen braucht, wie etwa eine Wärmepumpe.
Ambitioniertes Vorhaben um Wärmenetze
Laut dem aktuellen Referentenentwurf für das Gesetz soll in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2028 eine Wärmeplanung gemacht werden. Bei mehr als 100.000 Einwohnern muss sogar schon bis 2026 geprüft werden, wo und welche Wärmenetze möglich sind. Das für alle Kommunen in Deutschland bis 2028 zu prüfen, sei natürlich wahnsinnig ambitioniert, so Graf.
Eine spannende Frage werde sein, wie das Prozedere hierfür aussehen soll. Denn auch bei den Ingenieurbüros, die eine solche Planung durchführen können, könnte es schnell zu Engpässen kommen, wenn alle Kommunen eine Wärmeplanung brauchen. "Das wird wahrscheinlich der Flaschenhals", prognostizierte Graf.
Wie wird die kommunale Heizinfrastruktur klimaneutral?
Gemäß Einigung der Bundesregierung sollen das Gebäudeenergiegesetz und ein Wärmeplanungsgesetz gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dazu sollen Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen - etwa über ein Fernwärmenetz.
- Zum Artikel: "Ampel-Einigung zum Heizungsgesetz - Was jetzt gelten soll"
Im Video: Bayerische Gemeindetag begrüßt die verpflichtende kommunale Wärmeplanung
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