Hinweisschild in der S-Bahn auf Maskenpflicht
Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | MAL
Bildbeitrag

Hinweisschild in der S-Bahn auf Maskenpflicht

Bildbeitrag
>

"Beherrschbar stabil": Bayern verlängert Corona-Maßnahmen

"Beherrschbar stabil": Bayern verlängert Corona-Maßnahmen

Keine neuen Corona-Regeln für den Freistaat: Angesichts der aktuellen Lage hat das bayerische Kabinett heute die aktuell geltende Verordnung verlängert. Im ÖPNV gilt weiterhin ein Maskengebot genauso wie in vulnerablen Einrichtungen.

Bayern bleibt bei seiner Corona-Politik. Aktuell liegt die bayernweite Inzidenz bei rund 890, der Ministerrat hat deshalb heute die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 20. August verlängert.

Die Hospitalisierung sei "beherrschbar stabil", sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) bei der Kabinetts-Pressekonferenz. Das heißt, dass im ÖPNV weiterhin Maskenpflicht herrscht. Die Fahrgäste dürfen allerdings entscheiden, ob sie eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen wollen. Gleiches gilt in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen oder behandeln. Also beispielsweise in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Änderung der Testpflicht für Krankenhausbeschäftigte

Der bayerische Ministerrat hat allerdings eine Anpassung der Testpflicht für Krankenhausbeschäftigte beschlossen. Die Testpflicht gilt ab dem kommenden Samstag für Beschäftigte, die in Klinikbereichen arbeiten, in denen sie mit besonders vulnerablen Patienten in Kontakt kommen.

Das sind Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf von Covid-19 haben. Wie bisher benötigen geimpfte und genesene Beschäftigte in diesen Bereichen zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis, andere Beschäftigte an jedem Arbeitstag.

  • Zum Artikel: FAQ: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

Corona-Testgebot bleibt bestehen

Die Regelungen zu den Besuchertestungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen bleiben unverändert. Besucherinnen und Besucher benötigen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus bei jedem Besuch einen aktuellen negativen Testnachweis.

Die Testerfordernisse in Justizvollzugsanstalten und anderen Einrichtungen zur freiheitsentziehenden Unterbringung werden aufgehoben.

Bundesregierung ringt um Corona-Kurs

Die Bundesregierung bereitet sich auf steigende Infektionszahlen im Herbst vor. Erste Maßnahmen wie Mindeststandards für Pflegeheime hat das Kabinett in Berlin bereits Anfang des Monats gebilligt. Derzeit verhandeln Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) darüber, wie das künftige Infektionsschutzgesetz aussehen soll.

Besonders bei der Frage, ob eine Maskenpflicht in Innenräumen möglich sein soll, sind sich die Koalitionspartner noch uneins. Laut Buschmann sind Maßnahmen wie Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren nicht mehr verhältnismäßig.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!