Blick auf den Main-Donau-Kanal bei Riedenburg im Landkreis Kelheim
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Betrunkener Kapitän läuft mit Güterschiff mehrmals auf Grund

Betrunkener Kapitän läuft mit Güterschiff mehrmals auf Grund

Ein 80 Meter langes Güterschiff hat im Main-Donau-Kanal mehrere Male das Ufer geschrammt. Es könnte am stark betrunkenen Schiffskapitän gelegen haben. Die Wasserschutzpolizei stellte bei dem Mann 2,3 Promille fest.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Am Ostermontag ist am Abend ein stark betrunkener Kapitän mit einem 80 Meter langen Güterschiff im Main-Donau-Kanal mehrmals auf Grund gelaufen. Das teilte die Wasserschutzpolizei Beilngries mit. Verletzt wurde dabei niemand.

Güterschiff fährt zweimal gegen Ufer

Das Schiff war unter rumänischer Flagge von Dietfurt im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz talwärts in Richtung Riedenburg im niederbayerischen Kreis Kelheim unterwegs. Kurz vor der Ortschaft Meihern fuhr der Kapitän mit seinem Güterschiff das erste Mal am linken Ufer auf. Von dort konnte er sich aber selbst wieder befreien.

Nur wenige Hundert Meter weiter, kurz nach der Ortschaft Deising, kam der betrunkene Kapitän ein zweites Mal vom Kurs ab und setzte auf der rechten Uferseite auf.

Schiffsbesatzung vermutet betrunkenen Kapitän

Ein dahinterfahrendes Güterschiff unter deutscher Flagge kam zu Hilfe und drückte den Frachter zurück ins Fahrwasser. Dabei bemerkte die Besatzung, dass der Kapitän alkoholisiert wirkte. Sie kontaktierte daraufhin die Schleuse Dietfurt und die Wasserschutzpolizei.

Um größeren Schaden zu vermeiden, brachte die Besatzung des zweiten Güterschiffs den befreiten Frachter bis zur nächsten Schleuse in Riedenburg. Dort wartete bereits die Wasserschutzpolizei.

Polizei misst mehr als zwei Promille

Die Beamten testeten den Kapitän auf Atemalkohol. Das Ergebnis: 2,3 Promille. Am Frachter ist bisher kein Schaden bekannt. Ob das Ufer des Main-Donau-Kanals bei den Kollisionen beschädigt wurde, wird im Laufe des Dienstags durch die Polizei geprüft, hieß es.

Laut Angaben der Bundespolizei macht sich ein Schiffsführer ab einem Grenzwert von 0,3 Promille strafbar, wenn er aufgrund der Alkoholisierung Ausfallerscheinungen zeigt. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor. Auch in den europäischen Nachbarstaaten bestehen ähnliche Rechtsvorschriften.

Bei Kapitänen eines Fahrgastschiffes oder eines Schiffes mit gefährlicher Ladung sind die Vorschriften noch strenger: Hier gelten 0,0 Promille - also ein absolutes Alkoholverbot.

Wasserschutzpolizei darf Fahrerlaubnis nicht entziehen

Das Schiffspatent - also die Fahrerlaubnis auf dem Wasser - konnte die Wasserschutzpolizei dem betrunkenen Kapitän auf dem Main-Donau-Kanal dennoch nicht entziehen. Er darf nach seinem Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle vermutlich noch am heutigen Dienstag weiterfahren, teilte die Wasserschutzpolizei Beilngries auf BR24-Nachfrage mit. Nur die Behörde, die das Schiffspatent ausgestellt hat, kann die Fahrerlaubnis einziehen. Die deutsche Wasserschutzpolizei ist dazu nicht befugt.

  • Zum Artikel: Gesunkener Frachter aus Schleuse Geisling geborgen

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