Ein Richter mit roter Robe.
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BGH-Urteil zu Wolbergs könnte in ganz Deutschland wirken

BGH-Urteil zu Wolbergs könnte in ganz Deutschland wirken

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fall Wolbergs zum Teil neu aufgerollt werden muss. Nach Ansicht von Transparency International dürfte das Urteil eine bundesweite Signalwirkung haben. Es brauche eine Sensibilisierung für Korruption.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Korruptionsfall Wolbergs hat nach Ansicht von Christian Erdmann, Kommunalexperte bei Transparency International Deutschland, eine "Ausstrahlwirkung in die gesamte Bundesrepublik".

"Das ist genau diese generalpräventive Funktion des Strafrechts", sagte Erdmann im BR-Interview. "Für Herrn Wolbergs ist das bitter, obwohl er sich das selber zuzuschreiben muss. Aber die Wirkung auf die Bundesrepublik und die kommunalen Mandatsträger und Wahlbeamten wird nennenswert sein."

Transparency: Nähe ist problematisch

In der Kommunalpolitik sei die Nähe der Politikerinnen und Politiker zu Wirtschaft und Verbänden im Allgemeinen ein Problem: "Die sitzen zugleich in den Aufsichtsräten der kommunalen Unternehmen und sind in Vereinen aktiv. Meine Erfahrung ist, dass den Beteiligten gar nicht deutlich ist, dass sie gar nichts tun müssen für die Firmen." Die Tatsache, dass sie aus ihrer Eigenschaft als Amtsträger einen Vorteil ziehen, sei schon ausreichend für eine strafbare Behandlung des Sachverhalts, so Erdmann.

Sensibilisierung für Korruption in Kommunalpolitik gefordert

Diesem "Irrtum" ist laut Erdmann auch der ehemalige Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (früher SPD/heute "Brücke") erlegen. Erdmann plädierte in diesem Sinne für eine Sensibilisierung und Aufklärung von Amtsträgerinnen und Amtsträgern in der Kommunalpolitik für die Tatbestände von Korruption.

  • Zum Artikel "Zielscheibe Kommunalpolitik: Wird Korruption unterschätzt?"

Schwachstelle im Strafrecht?

Gleichzeitig kritisierte er den Fokus auf die Amtsträgerschaft als Schwachstelle im Strafrecht. Jemand, der kein Amt habe, aber eines anstrebe, dürfe etwas annehmen, ohne sich als Amtsträger strafbar zu machen. Amtsträger dürften das nicht. Mit Blick auf Kandidaturen für ein kommunales Amt plädierte Erdmann daher dafür, im Zuge sich anbahnender Wahlkämpfe auch Menschen in die Amtsträgerschaft hineinzuziehen, die ein Amt anstreben. Sonst gebe es ein "Ungleichgewicht".

Die Finanzierung von Wahlkämpfen sei indes kostspielig, sagte Erdmann und verwies auf die Möglichkeit einer Wahlkampffinanzierung für Kommunalpolitiker. "Denn ansonsten haben wir bald Zustände wie in den Staaten, dass sich nur noch reiche Menschen leisten können, einen Wahlkampf zu finanzieren."

Regensburgs Ex-OB vor dem Bundesgerichtshof
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Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Wolbergs vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig

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