Neu ist das Thema Missbrauch in der Katholischen Kirche keinesfalls. Aktuell ist es jedoch weiterhin. So hat die Diözese Würzburg etwa im Jahr 2022 fast eine halbe Millionen Euro Entschädigungen an Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche gezahlt. Zugleich kommen immer wieder alte und neue Fälle ans Licht.
Dabei ernannte die Diözese schon 2002 einen Beauftragen für die Prüfung von Missbrauchsvorwürfen. Seither haben juristische Studien zahlreiche Missbrauchsfälle seit Ende des Zweiten Weltkriegs öffentlich gemacht. Und doch ist kein Ende der Aufarbeitung in Sicht.
Dunkelfeld weiter aufhellen
Um das Dunkelfeld in Bezug auf Missbrauchstaten weiter aufzuhellen, hat die Wiesbadener Anwaltskanzlei Hendrik Schneider nun ein neues Hinweisgebersystem eingerichtet. Schneider wurde 2022 von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs mit einem Gutachten zur "Bestandsaufnahme und Aufarbeitung von Fällen des sexuellen Missbrauchs in der Diözese Würzburg im Zeitraum vom 1.1.1945 bis zum 31.12.2019" beauftragt.
Dabei soll nun das Hinweisgeberportal helfen. Über dieses System können Betroffene aber auch Zeugen bisher nicht entdeckte Missbrauchshandlungen anonym und unter umfassender Wahrung der Persönlichkeitsrechte offenbaren.
Anonyme Hinweise weitergeben
Konkret werden laut Website keine Informationen weitergeben, die die Identifizierung der Hinweisgeber ermöglicht. Dafür wird auch die eingegangene Meldung angepasst, in dem bestimmte Satzzeichen-Fehler automatisch entfernt und die Groß-Klein-Schreibung abgestellt wird. Zudem werden die Hinweise Ende-zu-Ende-verschlüsselt gesammelt, was es außenstehenden Dritten unmöglich machen soll, sie abzugreifen.
Zum weiteren Schutz wird geraten, keine Dienstgeräte oder -Netzwerke zu nutzen und auf typische Abkürzungen und Redewendungen zu verzichten, die den Hinweisgeber als Absender verraten könnten. Dennoch besteht im Anschluss an eine Meldung grundsätzlich auch die Möglichkeit, in persönlichen Gesprächskontakt mit dem Gutachter zu treten.
So finden Sie das Portal
Das Portal ist über die Homepage der Unabhängigen Kommission (hier) und über die Website des Sachverständigen (hier) zugänglich.
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