Welches noch nicht vollstreckte Strafverfahren ist von der Cannabis-Legalisierung betroffen? Und welche Folgen ergeben sich daraus? Mit diesen Fragen muss sich aktuell auch die Staatsanwaltschaft Hof beschäftigen. Allein hier müssen 2.000 solcher Strafverfahren händisch überprüft werden. Laut BR-Recherchen summiert sich die Anzahl der zu überprüfenden Verfahren bei den vier Staatsanwaltschaften in Oberfranken auf insgesamt 4.700. Das neue Cannabisgesetz sorgt für einen erheblichen Mehraufwand, heißt es auf Anfrage bei den Behörden.
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Zwei Haftentlassungen in Bamberg
Bei den zu überprüfenden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geht es in erster Linie darum, ob der im Cannabisgesetz verankerte rückwirkende Straferlass greift. Das kann zur Folge haben, dass bereits Verurteilte aus der Haft entlassen werden – in Oberfranken war das in Bamberg in zwei Fällen die Konsequenz. Auch in Mainfranken wurden aus demselben Grund bereits Häftlinge entlassen.
Während in Hof die Strafverfahren mit Vollstreckung von Freiheitsstrafen bereits in Erwartung des Gesetzes geprüft worden waren, dauern andere Verfahren noch an. Dabei werde zum Beispiel auch geprüft, ob die Vollstreckung bislang nicht bezahlter Geldstrafen einzustellen sei.
Mehraufwand werde sich "über mehrere Monate hinziehen"
Mehraufwand habe die Justiz aber auch durch sogenannte Mischfälle: Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen der Straferlass greift – wo die Täter aber zusätzlich wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden. In diesen Fällen müssten die Strafen von den Gerichten neu verhängt werden.
Bei wie vielen Strafverfahren die Vollstreckung einzustellen ist, beziehungsweise Antrag an das Gericht auf Abänderung der Strafe zu stellen ist, kann noch nicht abschließend gesagt werden, heißt es beispielsweise von der Staatsanwaltschaft Hof. Von dort heißt es außerdem, dass das neue Gesetz bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten vor Ort für einen Mehraufwand sorgt, der sich über mehrere Monate hinziehen wird.
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