Corona-Impfung in den Oberarm.
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Corona-Impfung in den Oberarm (Symbolbild)

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Corona-Impfung verweigert: Soldat zu Geldstrafe verurteilt

Corona-Impfung verweigert: Soldat zu Geldstrafe verurteilt

Aus Sorge vor Nebenwirkungen weigerte sich ein Bundeswehrsoldat 2022 gegen eine Corona-Impfung. Nun muss er deshalb 4.000 Euro Strafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt hob den Freispruch vom vergangenen Jahr auf.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Ein heute 27-jähriger früherer Bundeswehrsoldat hatte sich während seiner Dienstzeit geweigert, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Da die Impfung jedoch ein Dienstbefehl war, musste sich der Mann deswegen in einem Strafverfahren rechtfertigen.

Zunächst hatte ihn das Amtsgericht Bad Kissingen im vergangenen Jahr freigesprochen. Nun hat das Landgericht Schweinfurt den früheren Soldaten doch noch zu einer Geldstrafe verurteilt.

Berufungsverfahren: Geldstrafe statt Freispruch

In dem Berufungsverfahren legte die Kleine Strafkammer am Schweinfurter Landgericht am Dienstag wegen der Verweigerung der vorgeschriebenen Corona-Impfung 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest, also insgesamt um die 4.000 Euro. Monatlich könne der 27-Jährige aus Fulda aber auch 200 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine Revision am Obersten Landesgericht ist noch möglich.

Gut acht Monate zuvor, im Sommer 2023, hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den 27-Jährigen noch freigesprochen: Der Impfbefehl im Jahr 2022 sei nach Überzeugung des Gerichts nicht verhältnismäßig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt. Der nicht von einem Anwalt vertretene Angeklagte wandte sich dagegen: Er habe die Impfung aus Sorge vor Nebenwirkungen verweigert. 

Soldat war Impfung "suspekt"

Der Mann, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und 2023 von der Bundeswehr entlassen, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt. Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Wer sich widersetzt, muss nicht nur mit einem Strafverfahren, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. 

Der Angeklagte sagte vor der Kammer, er habe sich unter anderem nicht immunisieren lassen, weil er die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als viel zu kurz empfunden habe. Bei anderen Impfstoffen betrage der Zeitraum mehrere Jahre, bei Corona kein Jahr, sagte der 27-Jährige: "Das war mir das schon ein bisschen suspekt."

Vorgesetzter: Viele Soldaten hatten Bedenken gegen Impfung

Ein damaliger Vorgesetzter des Angeklagten sagte in dem Prozess: "Es gibt bei der Bundeswehr ein Basisimpfschema, was jeder Soldat zu erfüllen hat." Corona sei damals neu gewesen, viele Soldaten hätten zunächst Bedenken gegen die Impfung gehabt. "Es gab mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten."

Im vergangenen Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. "Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen."

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit sei wissenschaftlich erwiesen. Häufig gebe es nach einer Corona-Impfung vorübergehende Reaktionen wie einen "Impfarm" oder Kopfschmerzen, nur äußerst selten hingegen schwerwiegende Nebenwirkungen. Bis Ende 2023 war in Bayern bei 125 Menschen ein Impfschaden nach einer Corona-Impfung anerkannt worden.

Berufungsverfahren in weiterem Fall läuft noch

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte im September 2023 einen weiteren Soldaten freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war. Auch hier ging die Staatsanwaltschaft in Berufung – ein Termin für diese Verhandlung legte das Landgericht bisher nicht fest. 

Vor einem Jahr gab es einen ähnlichen Fall in Schwaben: Eine Richterin am Augsburger Amtsgericht hat einen Bundeswehrsoldaten zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Dieser hatte Ende 2021 den Befehl bekommen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen und dies abgelehnt.

Mit Informationen der dpa.

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