Ein Angeklagter steht vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
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Ein ehemaliger Anwalt aus Schwabach muss sich wegen Subventionsbetrugs erneut vor Gericht verantworten.

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Coronahilfe-Betrug in Millionenhöhe: Ex-Anwalt erneut angeklagt

Coronahilfe-Betrug in Millionenhöhe: Ex-Anwalt erneut angeklagt

Ein ehemaliger Anwalt aus Schwabach soll sich Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,6 Millionen erschlichen haben. Bereits 2022 wurde er wegen ähnlicher Vergehen zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Doch nun geht es um 17 weitere Fälle.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Es war ein für alle Beteiligten ermüdender Auftakt des Prozesses am Landgericht Nürnberg-Fürth heute – allein die Verlesung der rund 40 Seiten langen Anklageschrift dauerte mehr als zwei Stunden. Detailliert wurden seitenlange Zahlenreihen von den zwei Staatsanwälten vorgetragen, denn es geht um sehr viel Geld: Der Angeklagte ehemalige Anwalt aus Schwabach soll in diesen 17 neuen Fällen Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 2,5 Millionen Euro zu Unrecht beantragt haben. Rund 1,64 Millionen Euro wurden von den zuständigen Stellen auch tatsächlich ausbezahlt. Bereits 2022 war er wegen mehr als 550.000 Euro zu Unrecht erhaltener Coronahilfen verurteilt worden.

Ungewöhnlicher Prozess wegen weiterer Taten

Damals wurde der Ex-Anwalt wegen Subventionsbetrugs bereits zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt und sitzt seither in der JVA Bayreuth ein. Bei den Ermittlungen für den ersten Prozess entdeckte die Staatsanwaltschaft, dass für weitere Firmen des Angeklagten ebenfalls Unterstützung beantragt wurde, und brauchte mehr Zeit. Deshalb steht der bereits Verurteilte nun erneut vor Gericht.

Der Richter sagte zu Prozessbeginn, ein solcher Ablauf sei "nicht glücklich", doch das Gericht müsse "die Verfahren so nehmen, wie sie kommen". Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, werde man aber die bereits verhängte Strafe berücksichtigen.

Firmen vermutlich bereits vorher pleite

Ziel des Prozesses ist es auch, im Falle einer Verurteilung zumindest einen Teil der zu Unrecht ausbezahlten Steuergelder wieder zurückzuholen, sagte die Gerichtssprecherin Tina Haase. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sämtliche Firmen, an denen der 65-Jährige beteiligt war, schon vor der Pandemie in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten. Laut Anklage habe er nur durch falsche Angaben an das Geld kommen können, "um den eigenen wirtschaftlichen Ruin aufzuhalten, beziehungsweise zu verzögern".

Berufsverbot seit 2019

Denn zum einen hat der Angeklagte bereits seit Dezember 2019 wegen anderer Vergehen ein Berufsverbot als Anwalt. Zum anderen waren auch eine Immobilien- und eine Fitnessfirma, an denen er als Hauptanteilseigner beteiligt war, schon vor der Pandemie nicht mehr liquide.

Der Ex-Anwalt habe auf einem Internetportal Corona-Überbrückungshilfen bei der IHK für München und Oberbayern beantragt. Dabei machte er laut Staatsanwaltschaft falsche Angaben zu angeblich coronabedingten Umsatzausfällen und überhöhten Fix- und Personalkosten.

Hauptangeklagter hat Vorwürfe teilweise eingeräumt

Alle Angaben hätten normalerweise von einer weiteren Instanz, beispielsweise einer Steuerkanzlei oder einem unabhängigen Rechtsanwalt, überprüft werden müssen. Doch der 65-Jährige habe entweder sich selbst als "Prüfenden Dritter" in den Formularen eingesetzt oder Anwälte, die davon gar nichts wussten. In drei Fällen soll ein Anwalt aus Schwabach, den er wegen seines Berufsverbotes zu seinem Vertreter ernannt hatte, bei der Antragstellung unterstützt haben. Der 66-Jährige ist deshalb wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug angeklagt.

Beide Angeklagten äußerten sich heute bereits zu den Vorwürfen. Dabei hat der Hauptangeklagte die Vorwürfe gegen ihn zum Teil eingeräumt. Der Prozess wird aber trotzdem fortgesetzt. Die Beweisaufnahme können nun aber eventuell abgekürzt werden, so Gerichtssprecherin Haase. Ursprünglich waren zwölf Verhandlungstage angesetzt und das Urteil sollte erst Anfang Mai fallen.

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