Schild: Wasserschutzgebiet
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Deponie im Wasserschutzgebiet bei Würzburg: Pläne liegen aus

Im Raum Würzburg soll eine neue Bauschutt-Deponie entstehen. Allerdings liegt sie im Areal eines erweiterten Wasserschutzgebiets von Würzburg. Dieses wurde noch nicht genehmigt, die Deponie dagegen schon. Die Pläne hierzu liegen nun öffentlich aus.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Die Bauschutt-Deponie am Rand der geplanten Erweiterung des Würzburger Wasserschutzgebiets ist seit Ende September genehmigt. In der Bevölkerung sorgt dieses Vorhaben schon länger für Ärger. Bis zum 30. Oktober liegen die Unterlagen des sog. Planfeststellungsbeschlusses in der Gemeinde Helmstadt im Landkreis Würzburg zur Einsicht aus. Sie stehen auch online auf der Homepage der Regierung von Oberfranken, wo das für die Genehmigung zuständige Bergamt Nordbayern angesiedelt ist.

Genehmigung kann rechtlich noch angefochten werden

Das Vorhaben steht in der Kritik, weil die geplante Deponie am Rand des bestehenden Wasserschutzgebiets "Zeller Quellen" liegt. Der Beschluss vom 25. September 2023 sei lediglich eine Genehmigung, die aber noch nicht rechtskräftig sei, weil noch dagegen geklagt werden könne, sagte eine Sprecherin der Regierung von Oberfranken gegenüber dem BR. Klagen sind bis vier Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist möglich.

Baustoff-Hersteller will Deponie für Bauschutt einrichten

Bei Helmstadt betreibt die Firma Beuerlein (SBE GmbH&Co. KG) bereits eine Recycling-Anlage für Bauschutt. Die soll nun zur Deponie umgewidmet werden. Bei der bestehenden Recycling-Anlage handelt es sich um eine Anlage der Klasse Z2 für mineralische Abfälle und eine Tongrube. Für diese ist "eine Verfüllung mit Erd-Aushub und Bauschutt der Zuordnungsklasse Z2 genehmigt", so die Regierung von Oberfranken. Diese soll nun zu einer DK 1-Deponie werden. In beiden Fällen geht es um mineralische Abfälle, wie Bauschutt und Erdaushub – also um Material, das belastet sein kann.

Erlaubnis vom Bergamt Nordbayern trotz hundertfacher Einwände

Teil des 276-seitigen Beschlusses sind auch Einwände und Anmerkungen öffentlicher Einrichtungen wie etwa von der Marktgemeinde Helmstadt, vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg oder dem Bund Naturschutz. Ebenso sind 338 Einwände von Privatpersonen aufgeführt, die etwa zum Verfahren noch Fragen hatten, den Grundwasser- und Naturschutz infrage stellen oder Zweifel äußern zum Landschaftsbild und zur Luftverschmutzung, wenn die Deponie kommt. Ein Einwand etwa lautet: "Warum sollte die Allgemeinheit ein Risiko beim Trinkwasser eingehen, um einem privaten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen?"

Unternehmen für etwaige Folgen verantwortlich

Das Bergamt Nordbayern weist den Einwand zurück mit der Begründung, dass die "Sicherung der Nachsorge" gewährleistet sei, indem "vor Beginn der Deponierung eine Sicherheitsleistung vom Unternehmer zu hinterlegen" sei. Das Bayerische Landesamt für Umwelt etwa erklärt, man habe gegenüber der eigentlichen Deponie aus "rohstoffgeologischer Sicht keine Einwände" - soweit deren Realisierung im (zeitlichen) Anschluss an die Rohstoffgewinnung erfolge.

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In dunklem Grün: Bestehendes Wasserschutzgebiet. In hellem Grün: Erweitertes Wasserschutzgebiet. Die Deponie soll im Süd-Westen entstehen.

Kritiker halten hundertprozentigen Trinkwasserschutz in der Deponie für nicht machbar

Die Marktgemeinde Helmstadt zweifelt daran, dass die Schutzfolie, mit der die Deponie ausgekleidet werden soll, auf unbestimmte Zeit dicht genug sei, damit keine Schadstoffe ins Grundwasser eintreten. Die Gemeinde Waldbrunn fürchtet um ihre Trinkwasserversorgung, die derzeit autark über zwei Brunnen erfolgt. Und das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg betont, dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob das Wasserschutzgebiet geplant sei oder schon final ausgewiesen. "Der gewählte Standort ist hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange als grundsätzlich ungünstig zu betrachten", heißt es in dem Einwand. Weiter heißt es aber, dass wenn an dem Standort festgehalten werde, dann müssten bestimmte Bedingungen für den Wasserschutz erfüllt werden. Das Bergamt Nordbayern hat im Planfeststellungsbeschluss zu jedem Einwand eine schriftliche Reaktion hinterlegt.

Bestehendes Wasserschutzgebiet soll ausgedehnt werden

Der Würzburger Trinkwasser-Versorger TWV will das bisherige Wasserschutzgebiet eigentlich von acht auf 66 Quadratkilometer erweitern. Doch das Verfahren zieht sich aktuell in die Länge. Wenn die Erweiterung genehmigt wird, würde die Deponie im Schutzgebiet liegen – laut Regierung "innerhalb der erweiterten Schutzzone des geplanten Wasserschutzgebiets, ungefähr 650 bis 1.000 Meter von dessen westlichem Rand entfernt. Von den Quellfassungen ist sie ungefähr elf Kilometer entfernt." Rund 65.000 Menschen, also etwa die Hälfte der Würzburger Bevölkerung, bekommt ihr Trinkwasser aus den "Zeller Quellen". Das bisherige Schutzgebiet gilt als zu klein bemessen. Nach der geplanten Erweiterung wäre das Schutzgebiet das zweitgrößte in Bayern.

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