1. Warum dürfen Männer bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei keine langen Haare haben, Frauen hingegen schon? Ist das nicht rechtswidrig?
Laut dem Bayerischen Beamtengesetz darf die oberste Dienstbehörde, nämlich das Innenministerium, Bestimmungen über das Erscheinungsbild der Polizeibeamtinnen und Beamten festlegen. Diese Bestimmungen wurden zuletzt 2000 aktualisiert. Darin ist festgelegt, dass männliche Polizeibeamte keine langen Haare tragen dürfen: „Eine deutlich über den Hemdkragen reichende Haarlänge ist bei uniformierten männlichen Polizeibeamten (…) nicht vereinbar.“
Frauen hingegen dürfen zwar lange Haare haben, im Dienst müssen die aber zusammengebunden sein und dürfen nicht offen getragen werden. Auch lange Fingernägel, lackierte Fingernägel, extrem bunte Haarsträhnen oder Tattoos, die in der täglichen Uniform sichtbar wären, sind für Polizeibeamte - und damit auch die Auszubildenden - nicht erlaubt, da sie aus der Sicht der bayerischen Polizei ein seriöses Auftreten behindern.
In anderen Bundesländern gelten teilweise weniger strenge Regeln. So sind in Berlin sichtbare Tattoos kein Hinderungsgrund, bei der Polizei aufgenommen zu werden – in Bayern hingegen schon. Wer sich dennoch bewerben möchte, muss sich seine Tattoos – zumindest die, die mit einem kurzärmligen Hemd zu sehen wären – vorab entfernen lassen.
2. Welchen Schulabschluss brauche ich für die bayerische Bereitschaftspolizei?
Die Polizeiklasse, die wir begleiten, befindet sich in der Ausbildung für den mittleren Dienst, die sogenannte 2. Qualifikationsebene. Dort sind alle Schulabschlüsse vertreten. Laut der Bereitschaftspolizei Eichstätt, die viele Beamtinnen und Beamte ausbildet, ist der Abiturientenanteil relativ hoch. Bei einem Mittelschulabschluss muss zusätzlich noch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden sein.
Bei der sogenannten 3. Qualifikationsebene werden Beamtinnen in einem Studium für den gehobenen Dienst ausgebildet. Wer beispielsweise Kommissar werden möchte, muss die Ausbildung der 3. Qualifikationsebene absolvieren. Voraussetzung für den Direkteinstieg in die Ausbildung ist eine Fachhochschulreife bzw. Abitur oder eine Meisterprüfung.
Für beide Ausbildungen gibt es einen umfangreichen Aufnahmetest, der nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber auf die Probe stellt. Ein Aufstieg von der 2. Qualifikationsstufe in die 3. Qualifikationsstufe ist bei entsprechender Leistung möglich. Wer sich also vorerst für eine Ausbildung im mittleren Dienst entscheidet, schließt einen Aufstieg in den gehobenen Dienst nicht aus.
Mehr zu den Einstellungsvoraussetzungen gibt es hier.
3. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben Abitur? Wie viele einen mittleren Bildungsabschluss?
Zahlen darüber liegen uns nicht vor. Die Bereitschaftspolizei Eichstätt, eine wichtige Ausbildungsstätte für Polizeibeamte in Bayern, hat dazu folgende Einschätzung: „Wir haben einen sehr hohen Abiturientenanteil, aber auch die anderen Schulabschlüsse sind alle vertreten.“ Beim Mittelschulabschluss muss allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden sein. Mehr zu den Einstellungsvoraussetzungen findet man hier.
4. Wird man auch als Brillenträger bei der Polizei aufgenommen?
Brille ist nicht immer ein Problem. Allerdings entscheidet der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei, ob der Bewerber für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist. Sollten bereits Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen bekannt sein, müssen diese schon bei der Online-Bewerbung wahrheitsgemäß angegeben werden.
Viele Bewerberinnen und Bewerber lassen sich deshalb vorab die Augen lasern. Aber auch das muss bei einer Bewerbung angegeben werden. Im Allgemeinen muss der Bewerber oder die Bewerberin topfit und gesund sein, denn der Beruf ist anspruchsvoll: Polizistinnen und Polizisten tragen eine Dienstwaffe, arbeiten häufig im Schichtdienst und sollten beispielsweise auch einem Verdächtigen hinterher laufen können. Deshalb werden Bewerberinnen und Bewerber sorgfältig auf ihre Eignung hin geprüft – physisch wie auch psychisch. Mehr dazu hier.
5. Wieso tragen die Polizeischülerinnen und Schüler beim Schießtraining keine Schutzbrillen?
Eine Pflicht zum Tragen von Schutzbrillen gibt es bei der Bayerischen Polizei nicht. Aus Fürsorgegründen wurden seitens des Arbeitgebers jedoch entsprechende Schutzbrillen für alle Schießbahnen in Bayern angeschafft. Vor jedem Schießen wird deren Tragen durch die Schießtrainer empfohlen. Die Entscheidung über das Tragen der Brille trifft dann jeder Polizeibeamte/in in eigener Zuständigkeit.
6. Warum machen die Auszubildenden keinen Schulterblick beim Schießen?
Ein Schulterblick, wie beim Autofahren üblich, ergibt beim Schießtraining in der Ausbildung der Polizei Bayern zufolge keinen Sinn. Schon geübte Schützen würden durch den abschweifenden Blick vom zu treffenden Ziel eine zu große Streuung ins Trefferbild einbauen. „Bei „Anfängern“ ist die Gefahr zu groß, dass sich der gesamte Rumpf mitsamt der Waffe in Richtung des Kopfes mit dreht und somit eine Gefährdung für die Schießtrainer und Mitschützen durch eine unbeabsichtigte Schussabgabe besteht. Somit ist diese Begrifflichkeit hier vollkommen falsch.
7. Wieso sind beim Schießen keine Trennwände eingezogen?
Beim ersten Schuss steht die Erfahrung und das Schießerlebnis für die Polizeischüler im Vordergrund. Wie fühlt sich das Betätigten des Abzugs an, wie fühlt sich der Rückstoß an? Man wählt eine geringe Schießdistanz, denn es kommt nicht darauf an, aus einer weiten Distanz bereits zu treffen, sondern den Polizeischülern in ihrem ersten Schießtraining gute, sichere Rahmenbedingungen zu geben.
8. Wieso schießen die Polizeischülerinnen und -schüler nur aus drei Meter Entfernung bei ihrem ersten Schießtraining?
Beim ersten Schuss mit scharfer Munition kommt es nicht in erster Linie darauf an, schon aus weiter Distanz treffen zu können. Im Vordergrund steht die Erfahrung: Wie fühlt sich der Rückstoß an? Bin ich aufgeregt, wenn ich die scharfe Waffe in der Hand halte? Wie gehe ich mit dem Adrenalin um, wenn ich schieße?
Danach wird das Training Stück für Stück gesteigert und erst später aus weiter Distanz oder auch auf bewegte Ziele geschossen.
9. Schießen und Linkshänder: Dürfen Linkshänder ihre Waffen auch links tragen?
Bei der Bayerischen Polizei erhalten Linkshänder adäquate Einsatzmittel. Für Linkshänder gibt es beispielsweise extra angefertigte Holster, welche entsprechend auf der linken Seite des Gürtels angebracht werden können. Dies erlaubt den Linkshändern die Pistole mit ihrer „starken“ Hand zu ziehen und damit zu schießen. Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, wird in den späteren Schießtrainings auch das Zielen und Schießen mit der jeweils „schwachen“ Hand geübt.
10. Bei Folge 3 steht die Nummer 133 auf einem Auto der Polizei. Was hat diese Zahl zu bedeuten?
Das Auto ist ein Dienstwagen der Bereitschaftspolizei Eichstätt. Die darauf abgebildete Nummer „133“ hat der Bereitschaftspolizei Eichstätt zufolge nur eine organisatorische Bedeutung: „Für die Übung ist diese Nummer völlig irrrelevant. Eine einsatztaktische Bedeutung liegt ebenfalls nicht vor.“
11. Zu Folge 1: Zu Anfang der Reportage heißt es, die Polizeischülerinnen und Schüler wüssten noch nicht, dass sie gefilmt werden. Heißt das, dass der BR kein Einverständnis eingeholt hat?
Die Ausbilder der Bereitschaftspolizei Eichstätt sowie das Präsidium der Polizei hatten den Dreharbeiten unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. Nichtsdestotrotz haben wir, die Autorinnen, natürlich das Einverständnis der Polizeischülerinnen und Schüler am ersten Ausbildungstag eingeholt. Natürlich haben die vier Hauptprotagonisten aktiv den Dreharbeiten zugestimmt. Mit bestimmten Schülerinnen und Schülern gibt es auf deren Wunsch hin die Vereinbarung, dass sie nicht im „Fokus“ der Dreharbeiten stehen werden.
12. Könnte die Teilnahme an der Doku eventuell ein Nachteil für die Beamtinnen und Beamten in Ausbildung bedeuten? Etwa, wenn diese zur einer Spezialeinheit gehen möchten?
Das Polizeipräsidium hat den Schülerinnen und Schülern versichert, dass sie keine Nachteile zu befürchten haben.
13. In der Doku-Serie wird behauptet, der Polizeiberuf sei beliebt wie nie zuvor – wie kommen die Autorinnen zu der Aussage?
Die bayerische Bereitschaftspolizei verzeichnet seit etwa drei Jahren gleichbleibend hohe Bewerberzahlen – letztes Jahr (2018) beispielsweise war die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber so hoch wie noch nie mit über 18.500 Bewerbungen. Außerdem hat das Trendence-Schülerbarometer in einer Umfrage unter Schülerinnen und Schülern ausgemacht, dass die Polizei bundesweit auf Platz 1 der beliebtesten Arbeitgeber steht. In Bayern nimmt die Polizei Platz 2 ein. Mehr dazu gibt es hier.