Die Stadt München verschärft mit dem Dieselfahrverbot ab Februar in der Innenstadt die Regeln für die sogenannte Umweltzone. Wer hierfür eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen will, kann diese beantragen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt München hat am Freitag Details zu diesen Einzelausnahmegenehmigungen bekannt gegeben.
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Handwerker, Lieferdienste, Menschen mit Behinderungen, Schichtdienstleistende, Fahrer von medizinischen Notfällen und Anwohner seien über die Beschilderung vom Dieselfahrverbot befreit. Sie können mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4/IV weiterhin in die Umweltzone fahren, müssen dafür aber die Sondererlaubnis beantragt haben. Die Gebühren für Ausnahmen im Einzelfall wurden vom KVR nicht neu festgelegt.
Ausnahme-Antrag im Auto schützt vor Bußgeld
"Aufgrund der Kurzfristigkeit genügt bis zum 30. April als Zufahrtsberechtigung der Nachweis der erfolgten Antragstellung", teilte die Stadt München mit. Nach Antragseingang wird jeweils eine Bescheinigung zugesandt, mit der man vorerst in die Umweltzone fahren darf. Diese sei gut lesbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Das schütze vor Beanstandungen und Bußgeldern. Die Stadt weist darauf hin, dass das gesamte Ausnahmekonzept unter muenchen.de/umweltzone abrufbar ist.
Gebühren für Umweltzone betragen 200 Euro
Laut KVR werden die bisherigen Gebühren für die Umweltzone in Höhe von 200 Euro pro Jahr fortgeführt. Für soziale und wirtschaftliche Härtefälle wurden die Gebühren auf 10 Euro pro Jahr herabgesetzt. "Das KVR nimmt die aktuelle Rückmeldung zum Anlass, die konkrete Gebührenhöhe für die Einzelausnahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen", so das KVR.
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