Leere, unbesetzte freie Stühle und Tische im Außenbereich eines Restaurants in München.
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Gastwirt gegen Versicherung: Wer zahlt für Corona-Ausfall?

Gastwirt gegen Versicherung: Wer zahlt für Corona-Ausfall?

Das Landgericht München entscheidet heute darüber, ob eine Versicherung einem Münchner Gastwirt Geld für Verluste während des Corona-Lockdowns zahlen muss. Der Wirt fordert 1,14 Millionen Euro.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Wirt des Münchner Augustiner-Kellers hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Der Gastronom fordert nun wegen der Einnahme-Ausfälle während des Lockdowns 1,14 Millionen Euro. Die Versicherung will allerdings nicht zahlen.

Wer zahlt im Falle einer Pandemie?

Für Außenstehende scheint der Fall klar zu sein: Ein Gastwirt schließt eine Betriebsschließungs-Versicherung ab – falls also eine Behörde, weil beispielsweise eine meldepflichtige Krankheit auftritt, die Gastwirtschaft schließt. Dann soll ein Teil der Verluste von der Versicherung aufgefangen werden.

Eigentlich passen da die Corona-Pandemie und die daraufhin geschlossenen Restaurants, Kneipen und Wirtshäuser genau auf diesen Versicherungsschutz.

Doch der Wirt des Münchner Augustiner-Kellers, Christian Vogler, hat bislang kein Geld von seiner Versicherung gesehen. Die argumentiert: "Pandemien sind durch die abgeschlossene Police nicht gedeckt."

Richterin: "Es kommt auf den Einzelfall an"

Das sah Christian Vogler anders, zog vor das Münchner Landgericht und forderte 1,14 Millionen Euro für seine Verluste während des Lockdowns.

Die Vorsitzende Richterin sagte in der ersten Verhandlung, es komme auf den Einzelfall an: Wie genau sind die Versicherungsbedingungen formuliert? Was genau ist unter einer Betriebsschließung zu verstehen? Und: Wie hoch ist der Schaden für den Gastwirt?

Christian Vogler ist jedenfalls nicht allein mit seiner Klage. Laut Landgericht gibt es noch mehrere Dutzend ähnliche Fälle, die bisher noch nicht entschieden sind.

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