Nach der Neubewertung von Klarsichtmasken kann das bayerische Gesundheitsministerium Widersprüche im Umgang mit dem umstrittenen Produkt nicht aufklären. Der Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) in Bayern erhebt Vorwürfe.
Vergangene Woche hatten das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das bayerische Gesundheitsministerium ihre ursprüngliche Haltung gegenüber Klarsichtmasken mit Spalt zwischen Haut und Plastik revidiert. Sie sind nun nicht mehr als Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zulässig - wie es in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie in Österreich schon länger der Fall ist.
Zuvor jedoch hatten sich viele Menschen ein solches Produkt zugelegt. Denn LGL und das Ministerium hatten dem Hersteller über den Hotel- und Gaststättenverband Dehoga bestätigt, dass die Schilde als Mund-Nasen-Bedeckungen gelten können. Und das, obwohl das Ministerium zugleich Face Shields, also Gesichtsschilde oder -visiere nicht als MNB akzeptierte, weil diese nicht ausreichend Schutz bieten.
- Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier.
LGL und Ministerium können Fragen nicht beantworten
Dieses Vorgehen warf und wirft Fragen auf. Schon im April bestand der Verdacht, dass sich das neuartige Coronavirus über Aerosole übertragen kann. Bald gab es dafür auch Belege. So hatte die LMU Anfang Juli erste Ergebnisse diesbezüglich. Diese Studie aus dem Mai geht explizit auf Aerosole ein. Im Juni nahm die Debatte um Klimaanlagen und die Rolle von Aerosolen Fahrt auf und - und kurz nach den Corona-Fällen beim Fleischhersteller Tönnies führten Wissenschaftler die hohen Zahlen dort auf Aerosole zurück.
Behörden bestätigen Klarsichtmasken als MNB - ohne eigenständige Prüfung
Dennoch bestätigte das LGL dem Hersteller Ende Juni in einer Mail, die dem BR24-#Faktenfuchs vorliegt, dass das Produkt zumindest eine Gleichwertigkeit mit anderen MNB erkennen lasse. Aus der Mail geht auch hervor, dass das LGL zuvor die umstrittene Klarsichtmaske nicht als gleichwertig betrachtet hatte, sich aber offenbar aufgrund neuer Informationen von Seiten des Herstellers umentschied. Das LGL hatte sich Schilde und ein Video schicken lassen, wie es in einer Mail-Antwort an den #Faktenfuchs mitteilte. Die Behörde prüfte aber laut eigener Aussage das Produkt nicht eigenständig oder weitergehend, sondern verließ sich folglich auf die Hersteller-Darstellung. Das Gesundheitsministerium bestätigte dann im Juli dem Dehoga schriftlich die Eignung.
LGL und Gesundheitsministerium betonen, sie hätten keine "Produktempfehlung" ausgesprochen. Das Schreiben an den Dehoga beschreibt und nennt allerdings das spezielle Produkt. Es wird darin auch als für bestimmte Zwecke möglicherweise "dienlich" und als "Alternative zur Community Maske" bezeichnet .
Wieso aber geben LGL und Gesundheitsministerium dem Hersteller sowie dem Dehoga schriftlich, dass das Produkt - während einer Pandemie - als MNB geeignet sei - wenn es dafür eben keine inhaltliche Definition gibt? Die Antworten der Behörden liefern Widersprüche: Das LGL habe geprüft, aber ohne Prüfnorm. Es habe kein Produkt empfohlen, es nur als MNB bewertet. Arbeitsschutzziele seien nicht berücksichtigt worden - obwohl ja gerade der Hotel-und-Gastronomie-Verband Dehoga wegen einer angestrebten Erleichterung für die Servicemitarbeiter um die Prüfung gebeten hatte und der Geschäftsführer des Herstellers sowohl aus dieser Branche kommt als auch Dehoga-Funktionär ist.
In den FAQ des Ministeriums ebenso wie im Rahmenhygieneplan (RHP) Schulen hieß es monatelang, Gesichtsvisiere entsprächen nicht den Vorgaben, weil sie nicht bündig mit der Haut abschlössen und zu viel Platz ließen zwischen Gesicht und Material - Klarsichtmasken aber schon. Für Gesichtsvisiere also ließen die Behörden die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass der Luftstrom relevant für das Infektionsgeschehen ist, gelten - für die Klarsichtschilde nicht.
Die Frage, warum das LGL die Bestätigung an den Dehoga, wonach Klarsichtmasken als Mund-Nasen-Bedeckung gelten, im Juli abschickte und später auch die FAQ entsprechend änderte, obwohl die Rolle von Aerosolen bekannt war, ließ das LGL in den Antworten an den #Faktenfuchs unbeantwortet. Ausweichend führte die Behörde dem #Faktenfuchs gegenüber an, dass es keine Prüfnormen für Alltagsmasken gebe. Warum die Gesundheitsbehörde allerdings während einer Pandemie einem Einzelprodukt die Eignung als Mund-Nasen-Bedeckung bestätigte allein auf Grundlage der Hersteller-Darstellung, kann sie auch auf wiederholte Nachfrage nicht erklären.
Das Gesundheitsministerium verweist in diesem Punkt an das LGL und schrieb dem #Faktenfuchs: "Ein behördliches Zulassungsverfahren für bestimmte Maskentypen oder Produkte gab und gibt es hingegen für sogenannte Community-Masken nicht. Relevant bei der Beurteilung einer Mund-Nasen-Bedeckung war ausschließlich, ob sie der damaligen BayIfSMV genügte."
Kritik vom Lehrer-Verband an unwissenschaftlichem Vorgehen
Da die Klarsichtmasken vom Gesundheitsministerium in den FAQ und im Rahmenhygieneplan für Schulen als zulässig beschrieben wurden, waren sie in Bayern auch an Schulen weit verbreitet. "Viele haben diese Masken sehr gern getragen, gerade in Grundschulen, weil sie entweder ihr Gesicht zeigen wollten oder darunter besser atmen konnten", sagte die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands, Simone Fleischmann, dem #Faktenfuchs. "Aber es gab auch solche Kollegen und Kolleginnen, die ohnehin Zweifel hatten an der Gefährlichkeit der Pandemie und deshalb Skepsis gegenüber diesen Masken nicht gelten ließen. Und dann gab es einige, die solchen Masken nicht trauten, weil ja zu spüren war, dass da mehr Luft durchging."
Der BLLV war den Vorgaben des RHP auch gefolgt. Nun stößt das Vorgehen der Behörden bei Fleischmann auf Unverständnis. "Der BLLV muss sich verlassen auf die Ansagen, die von den Verantwortlichen kommen", sagte sie. "Und auch jetzt geht der BLLV noch mit Vertrauen mit den Menschen mit, die vorne stehen. Aber wir erwarten durchaus, dass die Verantwortungsträger die aktuellsten medizinischen Erkenntnisse in die Rahmenhygienepläne einfließen lassen. Wenn sie allerdings Vorgaben machen, die wider das aktuelle medizinische Wissen gehen, dann erheben wir Vorwürfe."
Wie das Gesundheitsministerium seine Masken-FAQ änderte
Im August zum Beispiel hatte es in den FAQ zu Mund-Nasen-Bedeckungen des Ministeriums noch geheißen: "Der Stoff für Alltags-Masken sollte möglichst dicht sein und aus 100 Prozent Baumwolle bestehen." Ebenfalls hieß es dort zu Gesichtsvisieren: "Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden."
Somit erkannte das bayerische Gesundheitsministerium bereits zu diesem Zeitpunkt - und vor der Bestätigung an den Hersteller der Klarsichtvisiere - an, dass auch Aerosole das Virus übertragen. Wörtlich schrieb das Ministerium in seinen FAQ: "Ein weiterer Übertragungsweg besteht durch Aerosole in der Raumluft. Beim Atmen und Sprechen, aber noch weitaus stärker beim Schreien und Singen werden vorwiegend kleine Partikel (Aerosol) ausgeschieden, beim Husten und Niesen entstehen zusätzlich deutlich mehr Tröpfchen. Während insbesondere größere respiratorische Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole - auch über längere Zeit - in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen."
Auch noch vier Tage nach dem Schreiben an den Dehoga hieß es in den FAQ über Visiere: "Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet." Im September dann tauchen Klarsichtmasken in den FAQ - im Unterschied zu Gesichtsvisieren - als zulässig auf. Zugleich galt da laut FAQ immer noch, dass Alltagsmasken aus 100 Prozent Baumwolle bestehen sollten. Ein Widerspruch, den das Ministerium bis heute nicht aufklären kann.
In einer Antwort an ein anderes Medium, die das Ministerium auch dem #Faktenfuchs zukommen ließ, hieß es: "Bedingt durch erste wissenschaftliche Erkenntnisse über das SARS-CoV2-Virus sowie erste Kennzahlen zu mutmaßlichen Übertragungswegen lag ein wesentlicher Fokus in der Vergangenheit zunächst auf einer Vermeidung von Tröpfcheninfektionen." In einer Erstbewertung habe dies auch für unkonventionelle Alltagsmasken gegolten. Diese Antwort passt allerdings weiterhin nicht mit den Angaben des Ministeriums in den eigenen FAQ zusammen. Über eine Erstbewertung war man darin schon hinaus, als die Bestätigung an den Hersteller ging.
Unterschied zwischen Klarsicht-Schild und Face Shield - ohne Argumente
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung allerdings machte eben keine Vorgaben, wie genau eine MNB beschaffen sein muss, lieferte also in Bezug auf Wirkung und Funktionsweise keine Anhaltspunkte oder Vorgaben. Außer der, dass - dem Begriff entsprechend - Mund und Nase bedeckt sein müssen. Das aber war bei dem umstrittenen Produkt immer streitbar gewesen, da ein deutlicher Spalt zwischen Haut und Plastik Luft in den Raum strömen lässt.
LGL und das Gesundheitsministerium erklären auch auf Nachfrage des #Faktenfuchs nicht, inwiefern die vom Hersteller selbst als "Schild" bezeichnete Klarsichtmaske sich von den schon länger unzulässigen Gesichtsvisieren unterscheidet.
Bislang keine Hinweise auf persönliche Absprache zwischen Hersteller und Huml
Zahlreiche Leserinnen und Leser richteten die Frage an den #Faktenfuchs, ob der Hersteller und Gesundheitsministerin Huml direkten Kontakt miteinander hatten - um eine Prüfung seines Produkts zu erreichen. Denn in einem Medienbericht hieß es, der Geschäftsführer sei im Juni bei Huml gewesen, um ihr das Produkt vorzustellen. Das Ministerium dementiert den Medienbericht. Nach Recherchen von BR24 gibt es bislang keine Hinweise auf ein persönliches Treffen zwischen dem Geschäftsführer des Herstellers und Ministerin Huml im Zusammenhang mit den Klarsichtmasken.
Beide Seiten, Hersteller und Ministerium, betonen, dass der Dehoga-Landesgeschäftsführer sich schriftlich an Huml gewandt und dabei auf das Produkt hingewiesen habe. "An Frau Gesundheitsministerin Huml adressierte Schreiben dieser Art treffen regelmäßig ein", schrieb das Ministerium an den #Faktenfuchs. Wie in solchen Fällen üblich sei das Anliegen umgehend zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet worden. Es sei üblich, dass - entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern - der Absender einer Eingabe eine Rückantwort erhalte, die zum Beispiel durch eine Fachabteilung des Gesundheitsministeriums erstellt wird. "Die Weiterleitung innerhalb des StMGP erfolgte nach standardisierten Geschäftsprozessen des Ministerbüros und wurde nicht durch die Ministerin 'persönlich' veranlasst", schrieb das Ministerium.
Es hätten aber nicht mehrere Hersteller solche "Bestätigungen" erhalten, teilte das Ministerium dem #Faktenfuchs in einer Mail mit. "Weitere Klarsichtprodukte hat das LGL nicht begutachtet.", Empfehlungen zu einzelnen Produkten wurden und werden grundsätzlich nicht ausgesprochen. Demnach blieb die umstrittene Klarsichtmaske das einzige Produkt, das von LGL und Ministerium eine entsprechende "Prüfung" und Bestätigung erfuhr.
17.12.2020, 19.44 Uhr: Wir ergänzten im Text Angaben des Gesundheitsministeriums, die uns nach Veröffentlichung des Artikels und nach Verstreichen der von uns gesetzten Fristen erreichten. Eine Teilantwort konnte die bestehenden Widersprüche nicht auflösen, dennoch haben wir das Statement eingefügt. Eine weitere Teilantwort steht nun am Ende des Textes - sie bezieht sich auf die Angabe der Behörde, dass keine weiteren Produkte eine Prüfung erhielten.
"Darüber spricht Bayern": Der BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!