Airbus A 320 200 bei der Landung, Lufthansa Passagier Jets am Franz Josef Strauss Flughafen
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Das dauerhafte Baurecht für eine mögliche dritte Start- und Landebahn am Flughafen München wird jetzt ein Fall für den VGH.

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Dritte Startbahn in München: Klagen gegen "Ewigkeitsbescheid"

Dritte Startbahn in München: Klagen gegen "Ewigkeitsbescheid"

Normalerweise verfällt eine Baugenehmigung innerhalb von zehn Jahren, wenn sie nicht genutzt wird. Der Flughafen München hat jedoch ein dauerhaftes Baurecht für eine dritte Startbahn. Dagegen hat nun unter anderem der Bund Naturschutz geklagt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Das dauerhafte Baurecht für eine mögliche dritte Start- und Landebahn am Flughafen München wird jetzt ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Sowohl der Bund Naturschutz (BN) als auch ein Bündnis aus Stadt und Landkreis Freising, der Gemeinde Berglern im Landkreis Erding und fünf Privatleuten haben nun Klage gegen den "Ewigkeitsbescheid" eingereicht.

Im September hatte das Luftamt Südbayern auf Antrag der Flughafen München GmbH (FMG) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für eine zusätzliche Piste nicht nach Ablauf einer Zehn-Jahres-Frist - also im Frühjahr 2026 - außer Kraft tritt, sondern auf unbestimmte Zeit weitergilt. Denn die Flughafen München GmbH Flughafen habe bereits mit Erweiterungen des Flughafens und somit auch mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen. Dabei geht es zum Beispiel um einen S-Bahn-Tunnel und die Erweiterung des Vorfelds Ost.

Bund Naturschutz bemängelt "fachlich und politisch skandalösen Vorgang"

Es seien "grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet" worden, moniert das Bündnis: "So besteht die Verfahrensakte des Luftamts nur aus dem Antrag der FMG und dem Bescheid des Luftamts, nicht einmal eine Eingangsbestätigung über den Antrag soll es geben." Weder habe es eine Überprüfung, ob die durch die FMG mitgeteilten Tatsachen zur angeblich begonnenen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend seien, noch eine Beteiligung von Betroffenen gegeben. Auch beim BN, dem eines der betroffenen Grundstücke gehört, ist von einem "fachlich und politisch skandalösen Vorgang" und von rechtswidrigem Vorgehen die Rede, zumal es keinen Bedarf für eine zusätzliche Piste gebe.

Freisinger Landrat Petz (FW): Gute Erfolgschancen für Klage

Eben deshalb hält der Freisinger Landrat Helmut Petz (Freien Wähler) die Erfolgschancen auch "für gut". Denn anders als bei den ursprünglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011, wisse man inzwischen, dass man die dritte Start- und Landbahn entgegen den Prognosen definitiv nicht brauche: "Statt der für das Jahr 2020 prognostizierten 535.000 Flugbewegungen waren es im Jahr vor Corona (2019) gerade einmal 413.000 Flugbewegungen und im Jahr 2023 sogar nur noch 302.000." Für die von einer zusätzlichen Piste ausgehenden Beeinträchtigungen gebe es deshalb "schlicht keine Rechtfertigung mehr". In den kommenden Wochen sollen nun ausführliche Klagebegründungen erarbeitet werden.

Flughafen München: Bescheid stellt nur Status Quo dar

Die Flughafen München GmbH hatte zuletzt betont, den Bescheid "lediglich zur Klärung des rechtlichen Status Quo" initiiert zu haben. Er stelle "keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Starbahn dar". Um das Projekt wird seit vielen Jahren gestritten - nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Bei einem Bürgerentscheid in München 2012 hatten 55 Prozent gegen die zusätzliche Piste gestimmt. Diesem Votum fühlt sich die Stadt als Flughafen-Mitgesellschafterin auch nach Ablauf der Bindungsfrist weiter verpflichtet.

Nach der Landtagswahl 2018 haben CSU und Freie Wähler dann in ihrem Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart: Die Startbahn-Pläne werden in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt. Nach der Landtagswahl 2023 wurde das Moratorium entsprechend verlängert.

Markus Söder: Keine dritte Startbahn während seiner Amtszeit

Später hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dann auch noch zugesichert, dass es in seiner Amtszeit keine dritte Startbahn geben werde. Die Startbahngegner fordern aber seit Jahren, die Option für eine dritte Piste ganz aus dem Landesentwicklungsprogramm zu streichen und auch den bestehenden Planfeststellungsbeschluss – also die Genehmigung – für den Flughafenausbau aufzuheben oder entsprechend zu ändern. Denn andernfalls, so die Kritik, schwebe "das Damoklesschwert" einer dritten Startbahn weiter über der Region.

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