Weil er einen E-Scooter von einer Brücke geworfen haben soll, steht ein Mann in Nürnberg vor Gericht.
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E-Scooter von Brücke geworfen: War es versuchter Totschlag?

E-Scooter von Brücke geworfen: War es versuchter Totschlag?

Weil er einen E-Scooter von einer Brücke geworfen haben soll, steht ein Mann in Nürnberg vor Gericht. Der Tatzeitpunkt spielt für die Staatsanwaltschaft eine entscheidende Rolle bei der Tatbewertung: Die Anklage spricht von versuchtem Totschlag.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Ein 23-Jähriger soll im Frühjahr in Nürnberg einen E-Scooter von einer Brücke geworfen haben. Das über 30 Kilogramm schwere Gefährt sei nur wenige Meter neben spielenden Kindern aufgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft spricht von versuchtem Totschlag. Dass niemand verletzt oder gar getötet wurde, sei reiner Zufall.

E-Scooter schlägt wohl nahe spielender Kinder auf

"Aus Wut" habe er den E-Scooter gepackt und über das Geländer der Theodor-Heuss-Brücke geworfen, schilderte der 23-jährige Metallbauer vor Gericht. Er habe sich zuvor heftig mit seiner Freundin gestritten – und in der Folge viel Alkohol getrunken. Mit seinem Bruder habe er am Morgen des 7. April bereits eine Flasche Wodka geleert. Ein Blutalkoholtest hatte damals nach der Tat einen Wert von knapp zwei Promille ergeben.

Im Prozess schildert die Mutter des Angeklagten als Zeugin, dass ihr Sohn unter Alkoholeinfluss immer wieder aggressiv sei und Dinge zerstöre. Dass der 23-Jährige den Scooter über das Geländer geworfen hat, stritt der Angeklagte nicht ab. Der mehr als 30 Kilogramm schwere E-Roller schlug dann unterhalb der Brücke auf einer Wiese auf.

Laut Staatsanwaltschaft verfehlte der E-Scooter in der Nähe spielende Kinder nur um wenige Meter. Die Verteidigung sieht das anders. Wie weit die Kinder oder andere Menschen tatsächlich von dem aufschlagenden E-Roller weg waren, konnte im Prozess bislang nicht eindeutig geklärt werden.

Tatzeitpunkt spielt entscheidende Rolle

Für die Staatsanwaltschaft spielt bei der Beurteilung der Tat der konkrete Zeitpunkt eine wichtige Rolle. Als unstrittig gilt, dass der 23-Jährige den E-Scooter am Nachmittag des 7. April von der Brücke geworfen hat. Dieser letzte Sonntag der Osterferien sei ein außergewöhnlich warmer Frühlingstag gewesen, mit Temperaturen um die 23 Grad, schildern Zeugen.

Der Wiesengrund unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke gilt alt beliebtes Naherholungsziel. Dementsprechend hätten sich an jenem Sonntagnachmittag hunderte Menschen dort aufgehalten: um zu grillen, Sport zu treiben oder Fahrrad zu fahren. Das hätte der Angeklagte erkennen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Dass niemand verletzt oder gar getötet wurde, sei reiner Zufall – und die Tat daher als versuchter Totschlag zu werten.

Urteil könnte Mitte Dezember fallen

Der Angeklagte selbst versicherte zum Prozessauftakt mehrfach, dass er sich vor dem Wurf des E-Scooters von der Brücke zweimal vergewissert habe, dass sich darunter keine Menschen befinden. Im weiteren Prozessverlauf sollen noch weitere Zeugen befragt werden, die den Vorfall beobachtet haben. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 12. Dezember erwartet.

Im Prozess um einen von einer Brücke geworfenen E-Scooter hat sich der Angeklagte am Landgericht Nürnberg-Fürth zu den Vorwürfen geäußert.
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Im Prozess um einen von einer Brücke geworfenen E-Scooter hat sich der Angeklagte am Landgericht Nürnberg-Fürth zu den Vorwürfen geäußert.

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