Die Stadt Nürnberg reagiert auf das oft ungeordnete und gefährdende Abstellen von E-Scootern und weitet die Parkverbotszone für solche Roller weiter aus: Ab sofort dürfen E-Scooter innerhalb des Bundesstraßenrings ausschließlich an dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen abgestellt werden, teilt die Stadt mit. Im übrigen öffentlichen Raum laufe die Ausleihgebühr weiter.
Größe der Zone einzigartig in Deutschland
Die Maßnahme, die es analog bereits für den Altstadtbereich gibt, soll das Verleihsystem ordnen. Dafür sei innerhalb des Rings ein flächendeckendes Netz an Sammelparkplätzen für E-Scooter eingerichtet worden. "Mit der Lösung, die in dieser Größe der Zone einzigartig in Deutschland ist, sorgen wir dafür, dass E-Scooter besser aufgeräumt werden", so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich in der städtischen Mitteilung. Demnach gingen seit der Umstellung in der Altstadt am 1. Mai 2024 sowohl die Behinderungen als auch die Zahl der Beschwerden zurück.
Anreizsystem auch außerhalb für mehr Ordnung
Außerhalb des Bundesstraßenrings soll es vorerst auch weiter die Möglichkeit geben, die Fahrzeuge jenseits von Sammelparkplätzen abzustellen, heißt es in der Mitteilung weiter. Nutzerinnen und Nutzer sollen aber durch Gratisminuten und Preisnachlässe dazu animiert werden, die Sammelstellen zu nutzen. Die Maßnahme soll laut Stadt nach einem Jahr evaluiert werden.
E-Scooter bald mit Blinker-Pflicht?
Nicht nur als Stolperfalle, sondern auch im Verkehr werden E-Scooter schnell zur Gefahr. Im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der Todesopfer und Verletzten bei E-Scooter-Unfällen. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen.
Die Bundesregierung plant deshalb neue Regeln. Der Entwurf zur Änderung einer entsprechenden Verordnung sieht zum Beispiel verpflichtende Blinker von Anfang 2027 an vor. Er enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Gemischte Reaktionen auf neue Regeln
Die Stadt Nürnberg begrüßt die geplanten Regelungen, erklärte sie im Juli auf Anfrage. Aufgrund der hohen Unfallzahlen seien alle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gut, vor allem die Ausstattung mit Blinkern. Und auch der TÜV-Verband pflichtet bei: Besonders die Anpassungen an die technischen Anforderungen seien essenziell, um die Betriebssicherheit zu steigern.
Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung.
Mit Informationen von AFP und dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!