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Eigentümer des Münchner Uhrmacherhäusls: Abriss war "Versehen"

Eigentümer des Münchner Uhrmacherhäusls: Abriss war "Versehen"

Am Amtsgericht München hat der Prozess um den Abriss des denkmalgeschützten "Uhrmacherhäusls" begonnen. Der Eigentümer bestreitet, den Auftrag für die Abbrucharbeiten gegeben zu haben. Es sei ein "Versehen" gewesen, sagt der Bauunternehmer.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der Abriss des Münchner "Uhrmacherhäusls“ im Jahr 2017 ist einmal mehr Gegenstand eines Prozesses. Der Eigentümer und der Geschäftsführer eines Bauunternehmens werden beschuldigt, das denkmalgeschützte Gebäude absichtlich abgerissen zu haben, statt es zu sanieren. Der Vorwurf lautet auf gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Eigentümer fühlt sich als "Sündenbock"

Doch zumindest der Eigentümer bestreitet alle Vorwürfe und fühlt sich völlig zu Unrecht zum Sündenbock abgestempelt. Der 44-jährige Rohrreinigungsunternehmer aus dem Landkreis München hatte das Grundstück samt Haus einer Erbengemeinschaft für 650.000 Euro abgekauft. Über seine Anwälte ließ er nun erklären, dass er kein Immobilienhai sei. Er habe das "Uhrmacherhäusl“ definitiv sanieren und dann selbst einziehen wollen.

Abriss soll Versehen gewesen sein

Aber nach dem Abriss sei er durch eine Bürgerinitiative, die Medien und sogar Oberbürgermeister Dieter Reiter einfach vorverurteilt worden. Aus seinem Kampf gegen die Gentrifizierung sei eine Hetzjagd auf ihn geworden, so einer seiner beiden Anwälte. Dass ein Bagger das Gebäude platt gemacht hatte, bezeichnet er als ein Versehen des mit der Sanierung beauftragten Bauunternehmers.

Persönliche Probleme und Schicksalsschläge

Der Unternehmer bestätigte das vor Gericht. Nach seiner Darstellung hatte seine Frau beim Disponieren der Aufträge etwas verwechselt und die Abbruchgeräte zur falschen Baustelle geschickt – eben nach München-Giesing, wo eigentlich eine Sanierung angestanden hätte. Auch persönliche Probleme hätten zu dieser Zeit eine Rolle gespielt. Die Staatsanwältin geht hingegen davon aus, dass der Abbruch pure Absicht war.

Bewohner beklagen "kalte Entmietung"

Bevor es zum Abriss kam, soll der Eigentümer auch ziemlich rücksichtslos mit den damaligen Mietern umgesprungen und sie "kalt entmietet“ haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte er den letzten Bewohnern, die selbst gegen Geld nicht ausziehen wollten, Wasser und Strom abgedreht. Er habe mitten im Winter die Haustür aushängen lassen, so dass Leitungen eingefroren seien. Auch Dachziegel sollen entfernt worden sein, so dass es in die Zimmer der Mieter hineingeregnet habe. Die betroffene Familie sei dann schließlich auch ausgezogen.

Strafbefehl über 90.000 Euro nicht akzeptiert

Dem 44-Jährigen wird deshalb Nötigung vorgeworfen. Auch diese Anschuldigung wies der Angeklagte über die Verteidiger zurück. Er will einen kompletten Freispruch. Deshalb hatte er auch einen Strafbefehl über 90.000 Euro nicht akzeptiert - der Grund für den jetzigen Prozess. Für die Verhandlung am Amtsgericht München gibt es Termine bis Juli.

VGH schreibt Wiederaufbau in Originalmaßen vor

Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befasst. Er hat damals entschieden, dass der Neubau auf dem Grundstück in den Original-Gebäudemaßen entstehen muss.

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Das Uhrmacherhäusl vor dem Abriss (Archivbild).

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