In vielen bayerischen Städten ist der Mietmarkt angespannt
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Ein Häuserblock mit Wohnungen in München (Symbolbild)

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Eigentum statt Mietwohnung: Landtags-SPD will strengeres Verbot

Eigentum statt Mietwohnung: Landtags-SPD will strengeres Verbot

In vielen bayerischen Städten ist der Mietmarkt angespannt. Das Bauministerium will mit einem Verbot entgegenwirken, welches die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum in manchen Fällen untersagt. Der Landtags-SPD geht das nicht weit genug.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, hat ein weitreichendes Verbot für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gefordert. Nach Vorstellungen der SPD soll dieses Umwandlungsverbot für alle Häuser mit drei und mehr Mietwohnungen gelten. Von Brunn begründet die Forderung damit, dass sich in Bayern der größte Teil der Mietwohnungen in Häusern mit weniger als zehn Wohnungen befindet.

Bauministerium will Umwandlungsverbot ab zehn Wohnungen

Ein Verordnungsentwurf des bayerischen Bauministeriums sieht vor, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in einer Reihe von Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig von einer Genehmigung abhängig zu machen. Anders als jetzt von der SPD gefordert soll die Genehmigungspflicht aber nur für Häuser mit mehr als zehn Mietwohnungen gelten. Grundlage der Verordnung ist §250 des Bundesbaugesetzes. Der Paragraf erlaubt den Ländern, einen Wert zwischen 3 und 15 Mietwohnungen festzulegen.

Nach Angaben des bayerischen Bauministeriums gab es in Bayern im Jahr 2018 insgesamt 2.720.000 bewohnte Mietwohnungen – davon 1.213.000 in Gebäuden mit drei bis neun Wohnungen und 834.000 in Gebäuden mit zehn oder mehr Wohnungen.

Verordnung für rund 50 Kommunen vorgesehen

Greifen soll die neue Verordnung in gut 50 bayerischen Kommunen – unter anderem in der Landeshauptstadt München, in Städten wie Fürstenfeldbruck und Dachau im Münchner Umland, in Landsberg, Augsburg, Regensburg, Passau, Landshut, Erlangen, Fürth und Nürnberg sowie in Würzburg und Aschaffenburg.

Eine entsprechende Genehmigung erteilen müssten die Bauaufsichtsbehörden der Städte und Landkreise etwa, wenn die Wohnungen an Familienangehörige der Eigentümer oder an mindestens zwei Drittel der Mieter im Haus verkauft werden sollen.

Von Brunn: Entwurf lässt viele Mieter "im Regen stehen"

SPD-Fraktionschef von Brunn hält den im Haus von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter erarbeiteten Verordnungsentwurf für unzureichend. Von Brunn beklagt: "Bernreiter und die CSU lassen die meisten Mieter wieder einmal im Regen stehen." Das Verbot müsse für möglichst viele Mietshäuser gelten, argumentiert der SPD-Fraktionschef: "Nur so können wir die Menschen dort vor Kündigung, Vertreibung und dem Verlust des Heims wirksam schützen."

Dagegen argumentiert das Bauministerium, dass bei Häusern mit bis zu zehn Mietwohnungen mehr als drei Viertel der Vermieter Privatpersonen sind. Die Immobilien befänden sich "teilweise seit Generationen in der gleichen familiären Hand". Die Gefahr von Umwandlungen sei hier in der Regel nicht gegeben. Kleineigentümer bräuchten aber die Möglichkeit, einzelne Wohnungen zu veräußern, beispielsweise um notwendige Investitionen in ihre Häuser zu finanzieren.

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