Die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichts
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Bayerischer Verfassungsgerichtshof bei mündlicher Verhandlung zum Radentscheid

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Entscheidung zum "Radentscheid" soll im Juni fallen

Tausende Unterschriften haben die Initiatoren gesammelt. Doch die Staatsregierung bezweifelt die Zulässigkeit eines Volksbegehrens. Heute kam es zum Schlagabtausch. Am 7. Juni will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seinen Beschluss fällen.

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Das Publikum im Sitzungssaal 270 des Justizpalastes sticht bei der mündlichen Verhandlung heraus. In knalltürkisen T-Shirts mit aufgedruckten Rädern sitzen hier die Unterstützer des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern". Sie sind gekommen, um bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Bernadette Felsch, die Landeschefin des ADFC und ihr gemeinsames Anliegen zu unterstützen.

Der ADFC ist zusammen mit dem "Verkehrsclub Deutschland" Initiator des "Radentscheids", den auch der Bund Naturschutz sowie die Grünen, SPD, ÖDP, Linken und Volt unterstützen. Ihre Forderungen: Ein bayerisches Radgesetz, das Tempo beim Radwegausbau soll erhöht werden und Radfahren sicherer werden. Außerdem soll bis 2030 der Fahrrad-Anteil am Gesamtverkehr 25 Prozent betragen, doppelt so viel wie aktuell. Das ehrgeizige Ziel teilen die Initiatoren eigentlich mit der Staatsregierung, so Bernadette Felsch. Doch sie fürchten, dass Bayern diese Marke verfehlen könnte, wenn es kein eigenes Radgesetz geben wird. Bislang gehe der Ausbau zu langsam.

Staatsregierung bezweifelt Rechtmäßigkeit eines "Radentscheids"

Ob es zu einem Volksbegehren kommen wird, darüber entscheiden die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichthof Anfang Juni, wie Präsident Hans-Joachim Heßler am Ende der mündlichen Verhandlung verkündete. Die Staatsregierung hatte den Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingeschaltet, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens hat. Für den Aus- und Umbau bzw. die Sanierung von Radwegen müsste der Staat "erhebliche Haushaltsmittel" zur Verfügung stellen – das sei mit Bayerischen Verfassung unvereinbar.

Unterschiedliche Meinungen zu Kosten

Das Innenministerium rechnet mit 350 Millionen Euro Kosten pro Haushaltsjahr. Das sehen die Initiatoren ganz anders. Sie gehen von 37,5 Millionen Euro aus und kritisieren, dass die Staatsregierung bereits beschlossene Projekte in den Betrag mit eingerechnet habe. Fördermittel des Bundes seien dagegen nicht einbezogen worden. Die Staatsregierung kontert, man habe zwar tatsächlich geplante Projekte in die Kosten eingerechnet, der geschätzte Betrag der Initiatoren sei allerdings viel zu niedrig angesetzt: Mit den von den Initiatoren geschätzten 37,5 Millionen Euro könne man gerade mal 35 Kilometer neue Radwege bauen, das sei weniger als jetzt. Unterstützung bekam die Staatsregierung vom Bayerischen Landtag: Der Abgeordnete Josef Schmid (CSU) war als Vertreter geladen und hält die Zahlen der Staatsregierung für realistisch.

Initiatoren: Kompromiss möglich

Aus Sicht des Innenministeriums spricht noch ein anderer Punkt gegen das Volksbegehren, nämlich die der Zuständigkeit: "Darüber hinaus hat der Landesgesetzgeber für einzelne Regelungen, die den Bereich des Straßenverkehrsrechts betreffen, keine Gesetzgebungsbefugnis." Der Anwalt der Initiatoren teilt diese Argumentation nicht. Im seinem Schlusswort macht er deutlich, dass die Initiatoren aber kompromissbereit wären.

Sollten für die Richter einzelne Punkte gegen die Verfassung verstoßen, könnte man diese auch herausnehmen. Von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Anfang Juni hängt ab, ob es ein bayernweites Volksbegehren geben kann. Sollten sich die Richter dafür aussprechen, wäre es dann erfolgreich, wenn sich innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen.

Viel Unterstützung für Volksbegehren

Im Vorfeld hatte es viel Unterstützung für den "Radentscheid" gegeben. Ende April fand eine große Sternfahrt in verschiedenen bayerischen Städten statt, bei der Tausende Radler dabei waren. Und: Über 100 000 Unterschriften hätten die Initiatoren gesammelt, so Felsch. Eingereicht hatte sie Anfang des Jahres allerdings nur 30.000, da nur 25.000 erforderlich sind, um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.

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