Die Staatsanwaltschaft Würzburg erhebt Anklage gegen zwei Erzieherinnen, die in einer Kita im unterfränkischen Greußenheim tätig gewesen sind. Es geht unter anderem um Vorwürfe der Misshandlung von Kindern. Die beiden Frauen sind 30 und 37 Jahre alt. Die ältere der beiden Erzieherinnen hatte ihre jüngere Kollegin durch eine Aussage schwer belastet.
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Taten aus dem Jahr 2021
Demnach wirft die Staatsanwaltschaft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Die Taten sollen zwischen September und Dezember 2021 begangen worden sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestreitet die 30-Jährige die Vorwürfe.
Anklage auch gegen geständige Erzieherin
Die 37 Jahre alte Erzieherin hat laut den Ermittlern ein Geständnis abgegeben. Die Staatsanwaltschaft hält es für glaubwürdig. Demnach sei die 37-Jährige nicht direkt beteiligt gewesen. Doch die Ermittler werfen der Frau vor, bei den meisten Taten untätig geblieben zu sein und diese nicht rechtzeitig gemeldet zu haben. Sie habe sich also durch Unterlassen schuldig gemacht.
Laut den Ermittlern waren vier Kinder von den Übergriffen betroffen. Sie waren zum damaligen Zeitpunkt zwischen 18 Monaten und drei Jahren alt.
Vorwürfe: Kinder bis zum Würgen oder Erbrechen gefüttert
Bekannt geworden waren erste Vorwürfe Anfang 2023 durch ein Rundschreiben der Greußenheimer Bürgermeisterin Karin Kuhn an die Eltern der Einrichtung. Kurz vor Weihnachten 2022 hatte sie zwei Mitarbeiterinnen der kommunalen Kita wegen "fragwürdiger Erziehungsmethoden" suspendiert. Gleichzeitig setzte sie die Polizei in Kenntnis.
Zunächst blieb allerdings unklar, um welche Vorwürfe es sich konkret handelt. Später sagte dann eine der Erzieherinnen umfassend bei Polizei und Staatsanwaltschaft aus. Damals hieß es, die jüngere Erzieherin soll Kinder bis zum Würgen oder Erbrechen gefüttert haben. In einem anderen Fall soll ein Kind aus einem hochstehenden Bett gerissen worden sein.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falls habe die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht erhoben. Die besondere Bedeutung ergibt sich demnach etwa aus dem Alter der Opfer und der Tatbegehung im Kindergartenalltag. Das Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
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