Wegen sexueller Belästigung seiner Sekretärin ist der frühere Präsident des Landgerichts Traunstein vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen gefordert. Die Verteidigung plädierte für Freispruch und kündigte an, dass man Berufung gegen das Urteil einlegen werde.
Anwalt: "Mandant bestreitet gegen ihn erhobenen Vorwurf"
Zu Prozessbeginn hatte sich der frühere Landgerichts-Präsident nicht zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Gernot Lehr, der Medienrechtsanwalt des früheren Gerichtspräsidenten, hatte bei Bekanntwerden der Hauptverhandlung vor einigen Wochen gesagt: "Der Strafbefehl hat weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Grundlage, zumal das Amtsgericht den Eingang einer angekündigten umfassenden Stellungnahme nicht abgewartet hatte." Sein Mandant bestreite "mit Nachdruck den gegen ihn erhobenen Vorwurf". Darum habe dessen Strafverteidiger auch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.
Auch Disziplinarverfahren wurde eingeleitet
Nachdem gegen den früheren Gerichtspräsidenten auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, ordnete das Dienstgericht beim Landgericht Nürnberg-Fürth im Oktober vergangenen Jahres seine vorläufige Suspendierung an. Außerdem sollte die Hälfte seiner laufenden Dienstbezüge einbehalten werden. Gegen die Suspendierung legte er zunächst Beschwerde ein. Doch wie eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur sagte, schied der frühere Landgerichts-Präsident Ende Januar auf eigenen Wunsch aus dem Justizdienst aus - die Beschwerde hat sich damit erledigt.
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