Hochwasser und Europawahl: Was zu beachten ist
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Hochwasser und Europawahl: Was zu beachten ist

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Hochwasser und Europawahl: Was zu beachten ist

Das Hochwasser hat Teile Bayerns immer noch im Griff. Auch Wahllokale sind betroffen. Die Europawahl kann dennoch wie geplant stattfinden. Was zu tun ist, wenn zum Beispiel Wahlunterlagen verloren gegangen sind oder man in ein Ersatz-Wahllokal muss.

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Die Europawahl kann am kommenden Sonntag auch in den vom Hochwasser stark gebeutelten Gebieten in Bayern ordnungsgemäß stattfinden. Das teilte die Landeswahlleitung auf Anfrage von BR24 mit. Besonders erschwert sind demnach die Wahlvorbereitungen in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Freising, Günzburg, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Wahllokale werden verlegt

Die Behörde rechnet damit, dass in mehreren Gemeinden die bisher vorgesehenen Wahllokale verlegt werden müssen. Welche das sind, nannte die Landeswahlleitung nicht. Die Gemeinden würden darüber informieren. Vereinzelt sei das Rathaus "noch nicht nutzbar". In diesem Fall seien provisorische Gemeindeverwaltungen eingerichtet worden. "Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die entsprechenden Informationen der Gemeinden und der regionalen Medien zu beachten."

Landeswahlleiter Thomas Gößl betont aber: "Am Sonntag, den 9. Juni 2024, wird die Urnenwahl in allen Gemeinden möglich sein. Wählerinnen und Wähler können ihr Wahlrecht am Wahlsonntag persönlich im Wahllokal ausüben."

Briefwahlunterlagen können neu beantragt werden

Wer die Briefwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten habe, solle sich laut Behörde so bald wie möglich an seine Gemeinde wenden und neue Unterlagen beantragen und dort abholen. Das Gleiche gelte, wenn die Briefwahlunterlagen durch das Hochwasser beschädigt oder vernichtet wurden.

Am einfachsten sei es, dann gleich die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle zu nutzen. Bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr können neue Wahlscheine erteilt werden. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle der Gemeinde vorliegen.

Post-Sprecher: Briefwahlunterlagen nicht mehr per Post

Wichtig: Neue Briefwahlunterlagen können nicht mehr auf dem Postweg beantragt werden. Das betonte ein DHL-Sprecher auf BR24-Anfrage. Stattdessen sei am Donnerstag (6. Juni) der späteste von der Deutschen Post empfohlene Termin gewesen, um den Wahlbrief mit der eigenen Stimmabgabe in einen Briefkasten zu werfen oder in einer Post-Filiale abzugeben.

Wählen im (Ersatz-)Lokal: Ausweis reicht

Wer am Wahlsonntag persönlich das Wahllokal oder das Ersatz-Wahllokal aufsucht und dort wählt, muss laut der Landeswahlleitung lediglich den Ausweis vorweisen. Wer ursprünglich Briefwahlunterlagen beantragt habe, müsse bei der Wahl im Wahllokal zusätzlich den in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein vorlegen.

Briefwahl: Wegen Hochwasser unlesbarer Wahlbrief?

Darüber hinaus teilt die Landeswahlleitung mit: "Soweit bereits abgesandte Wahlbriefe im Briefkasten oder – wie in einem Fall in der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen geschehen – in der Gemeinde überflutet wurden, sodass sie nicht mehr gelesen und ausgezählt werden können, stellen die Gemeinden neue Wahlscheine aus und liefern sie per Boten mit den sonstigen Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten aus." In diesem Fall würden die bisherigen Wahlscheine für ungültig erklärt, sodass eine Doppelwahl ausgeschlossen sei.

Mit Blick auf das Hochwasser und die Extra-Herausforderungen für die Organisation der Europawahl betont Landeswahlleiter Gößl: "Für die enorme Einsatzbereitschaft aller Beteiligten bei den Gemeinden und Kreiswahlleitungen bedanke ich mich sehr." Diese Wertschätzung gelte auch "den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für Ihren Einsatz am kommenden Wahlsonntag, die in vielen Fällen schon seit Tagen als Einsatzkräfte tätig sind".

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