In Laufen im Berchtesgadener Land hat das Amtsgericht zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten nach Jugendstrafrecht für die Misshandlung eines Kameraden in der Hochstaufen-Kaserne in Bad Reichenhall verurteilt.
Angeklagt waren zwei Männer im Alter von 20 und 21 Jahren. Die beiden wurden der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte gegen die zur Tatzeit Heranwachsenden Geldauflagen in Höhe von 800 beziehungsweise 1.000 Euro.
In Panzertape gewickelt und Sandsack über den Kopf gezogen
Die jungen Männer, die nach dem Vorfall unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurden, hatten zugegeben, dass sie ihren Kameraden im Januar nachts aus dem Bett gezogen hatten. Danach hatten sie ihr Opfer mit Panzertape umwickelt und in die Dusche getragen. Nach ihrer Aussage wollten sie ihm "eine Lektion erteilen", weil der Gefreite die Bundeswehr verlassen wollte. Mit einem Sandsack über dem Kopf hatten sie den wehrlosen Soldaten liegen gelassen, während das Wasser lief.
Einsicht und Reue bei den Verurteilten
"Ich nehme das Beiden wirklich ab, dass sie einsichtig und reuig sind", sagte der Richter. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet haben, wurde das Urteil noch im Gerichtsaal rechtskräftig. Vorher sei viel Alkohol getrunken worden. Bei dem Vorfall waren die beiden nicht allein. Die Verteidigerin sprach von einem "gruppendynamischen Verhalten". Die beiden Soldaten gaben an, zu neunt oder sogar zu elft gewesen zu sein. Die Idee zur "Lektion" habe ein anderer Soldat gehabt, jemand anders habe ihrem Opfer einen Sandsack übergestülpt. Weitere Anklagen in dem Fall gab es laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
Video über die Tat
Der Fall war ans Licht gekommen, weil ein Soldat aus der Gruppe die Tat gefilmt hatte und das Video verschickt wurde. Die Mutter eines anderen Soldaten und ein Stabsarzt schlugen dann Alarm. Langfristige körperliche Folgen hatte die Tat für das Opfer nicht, sagt der Richter am Ende der nur rund anderthalbstündigen Verhandlung - wohl aber seelische: "Wir haben zwar keine körperlichen Schmerzen, wir haben aber tatsächlich einen psychischen Schaden. Diese Demütigung, die hängt ihm schon auch hinterher."
mit Material von dpa
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