Ein Angeklagter kommt in den Gerichtssaal des Traunsteiner Landgerichts. Er soll betrunken einen Fußgänger angefahren haben.
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Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss: Verblüffende Erklärung

Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss: Verblüffende Erklärung

Nach einem Autounfall ließ ein 26-Jähriger das Opfer mit Schädelbasisbruch auf der Straße liegen. Einen Notruf setzte er nicht ab. Der Geschädigte sagte aus, er sei dem Angeklagten zu keinem Zeitpunkt böse gewesen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein 26-jähriger Mann, der einen damals 23-Jährigen bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss im Landkreis Mühldorf lebensgefährlich verletzt hatte und anschließend ohne einen Notruf abzusetzen ins Bett gegangen war, hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Traunstein am ersten Verhandlungstag in Teilen zurückgewiesen.

Staatsanwaltschaft wirft Angeklagtem versuchten Mord vor

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wirft dem Landwirt unter anderem versuchten Mord vor. Der Angeklagte war demnach im Juli 2022 nach einem Dorffest in Ampfing mit ca. 1,5 Promille mit dem Auto nachhause gefahren und erfasste dabei den Geschädigten, der sich ebenfalls auf dem Heimweg von dem Dorffest befand, auf der Landstraße. Diesen ließ er mit zahlreichen zum Teil lebensgefährlichen Verletzungen wie einem Schädelbasisbruch auf der Straße liegen.

Angeklagter vermutete Wildunfall

Die Verteidigung erklärte, der Angeklagte habe den Zusammenstoß mit dem Fußgänger für einen Wildunfall gehalten und sich von der Unfallstelle entfernt, nachdem er ausgestiegen war und kein verletztes Reh sehen konnte. Etwa 15 Minuten nach dem Unfall fand eine Frau den Bewusstlosen und verständigte die Rettungskräfte.

Opfer ist Angeklagtem nicht böse

Auch das inzwischen wieder vollständig genesene Unfallopfer sagte am ersten Verhandlungstag aus. Die beiden jungen Männer waren demnach befreundet und er sei dem Angeklagten zu keinem Zeitpunkt böse gewesen. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs habe er vom Angeklagten eine Zahlung von 15.000 Euro erhalten.

Urteil Ende Juni erwartet

Unklar ist noch, welche Rolle eine Augenerkrankung des Angeklagten spielt. Laut eines medizinischen Gutachtens ist das Sehvermögen des 26-Jährigen bei Nacht und in der Dämmerung deutlich vermindert. Zu der Frage, wie hell es zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt in den frühen Morgenstunden war, machten die anwesenden Zeugen aber unterschiedliche Angaben.Der Prozess ist auf zunächst vier Verhandlungstermine angesetzt. Mit einem Urteil wird am 29. Juni gerechnet.

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