Im Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren um Dominik R. und den Tod seiner Ex-Freundin in Freyung haben die Plädoyers begonnen: Die Staatsanwaltschaft fordert am Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 28-jährigen Angeklagten – die Mordmerkmale der Heimtücke und niedere Beweggründe seien gegeben. Zudem sei eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde bedeuten, dass es keine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft geben könnte.
Angeklagter wollte Trennung nicht akzeptieren
Wie Staatsanwalt Stefan Brunner ausführte, war die damals 20 Jahre alte Frau arg- und wehrlos, als der Angeklagte sie heimtückisch im Schlaf ermordete: "Er wusste das und nutzte das für die Tat aus." Weiter machte der Staatsanwalt deutlich, dass der Angeklagte die Trennung seiner Ex-Freundin nicht akzeptieren wollte: Mit der Ermordung sowie dem postmortalen Geschlechtsverkehr habe Dominik R. einen Besitzanspruch an seiner Ex-Freundin demonstrieren sowie seine Macht durchsetzen wollen.
Staatsanwaltschaft: Kein Totschlag, sondern Mord
Der Staatsanwalt zählte die Verletzungen auf, die Dominik R. seiner Ex-Freundin mit einem Messer zugefügt hatte. Die Mutter des Opfers, die jeden Verhandlungstag im Prozess bisher verfolgte, musste dabei weinen.
Gutachten von Sachverständigen und Zeugenaussagen ließen den Staatsanwalt zum Schluss kommen, dass es sich nicht um Totschlag handelte, sondern um heimtückischen Mord im Schlaf: Die Verletzungen, die Blutspuren und -spritzer seien Beweise dafür. Der 28-jährige Angeklagte schrieb zunächst während des Plädoyers des Staatsanwalts auf einem Block Notizen auf – musste jedoch mehrfach gähnen.
Die Nebenklagevertreter schlossen sich in ihren Schlussvorträgen der Forderung des Staatsanwaltes an. Die Plädoyers der Verteidiger werden am 26. September erwartet.
Sohn des Opfers bei den Großeltern
Eindringliche und emotionale Worte fand die Mutter des Opfers, die an jedem der bisher 26 Verhandlungstage im Gerichtssaal saß. Seit der Tat sei kein Tag mehr wie vorher. Ihre Tochter fehle unendlich, und der Schmerz sei kaum auszuhalten. "Dieser Verbrecher" habe sich über alle gestellt, ihrer Tochter das Leben genommen und seinem eigenen Sohn die Mutter. Ihre Tochter habe mit ihrem großen Herzen und ihrer Gutmütigkeit ihren damaligen Freund immer wieder verteidigt, aus dem Dreck gezogen und sich gar für ihn von ihrer Familie abgewandt.
Sie sprach von einer hinterhältigen, nicht zu rechtfertigenden und unverzeihlichen Tat. Der Angeklagte sei zu feige, für seine Tat geradezustehen. In dem kleinen Sohn, dem die Tochter gern eine gute Mutter gewesen wäre, lebe die Tochter weiter. Die Nebenklägerin, bei der der Bub seit damals lebt, sagte, sein "Erzeuger" sei ihm völlig fremd und soll keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn haben dürfen. Beim Angeklagten habe sie keinerlei Reue erkennen können.
💡 Warum kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren?
Der 28-jährige Angeklagte Dominik R. hat im Oktober 2016 in Freyung im Bayerischen Wald seine Ex-Freundin und Mutter seines Sohnes getötet. Dafür wurde er 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Weil in dem damaligen Verfahren zwei Zeugen zu seinen Gunsten falsch ausgesagt hatten, wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf wiederaufgenommen. Das dortige Landgericht befand, es sei nicht auszuschließen, dass die Passauer Richter 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten und ließ den Antrag zu. Dem Angeklagten droht nun eine härtere Strafe.
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