In Bad Füssing, Europas größtem Kurort, ist es auf einen Schlag richtig ruhig geworden, berichtet Kurdirektorin Daniela Leipelt dem BR. Für November und Dezember seien zahlreiche Buchungen storniert worden. "Berichte über hohe Inzidenzzahlen in unserer Region und Veranstaltungsabsagen - beispielweise des Bad Füssinger Christkindlmarkts - halten wohl viele Urlauber davon ab, zu uns zu kommen."
Coronabedingte Schließungen von Hotels gebe es ihres Wissens keine. Allerdings machten manche Betriebe saisonbedingt im Spätherbst einige Wochen zu.
Deutlicher Rückgang bei den Buchungen
In Bad Füssing gibt es insgesamt etwa 350 Beherbergungsbetriebe. Die Pandemie habe zu einem deutlichen Rückgang geführt, rechnet Tourismusmanagerin Leipelt dem BR vor. In diesem Jahr seien von Januar bis September gut eine Million Übernachtungen registriert worden. Das bedeutet gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 ein Minus von etwa 47 Prozent. Damals waren es knapp 1,9 Millionen Übernachtungen.
Auch Bad Griesbach betroffen
Buchungsrückgänge und Stornierungen gibt es auch in Bad Griesbach. Tourismusdirektor Dieter Weinzierl sagte dem BR, dass die hohen Infektionszahlen und die 2G-Regel viele Gäste abschreckten, obwohl Hotelbetriebe mit ihren Hygienekonzepten eigentlich sehr sichere Orte seien.
Noch im Oktober seien die Therme sehr gut besucht und die Hotels sehr gut ausgelastet gewesen, danach sei es schlagartig zurückgegangen. Ein Problem für Bad Griesbach sei auch der Zusatz "im Rottal" gewesen.
"Dieser Zusatz ist angesichts der sehr hohen Inzidenzzahlen im Nachbarlandkreis Rottal-Inn, der als bundesweiter Hotspot Schlagzeilen gemacht hat, nicht gerade imagefördernd." Dieter Weinzierl, Tourismusdirektor
Mittlerweile hat allerdings auch der Landkreis Passau die 1.000er-Inzidenz geknackt.
Unsicherer Ausblick
Viele Familien, die für die nächsten Weihnachtsferien schon vor längerer Zeit einen Urlaub gebucht und ungeimpfte Jugendliche dabei haben, fragen momentan bei Gastgebern und Tourist-Infos nach, was für sie im Dezember gilt. Das kann momentan aber niemand beantworten. Die gesamte 2G-Regelung mit Ausnahmen gilt vorerst nur bis zum 24. November.
Regelungen für Geschäftsreisende und Jugendliche
Und so ist die Situation in Hotels und Pensionen: Geschäftsreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen zwar momentan wegen einer Ausnahmeregelung mit einem aktuellen PCR-Test übernachten. Sie dürfen dort aber nicht in das Hotel-Restaurant oder in den Wellness-Bereich und auch keine anderen Angebote in den Häusern nutzen. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium am Freitag auf BR-Nachfrage mitgeteilt. "Die Ausnahmeregelung gilt nur für Beherbergungsaufenthalte", so ein Ministeriumssprecher. Nicht geimpfte und nicht genesene Hotelgäste dürfen also nicht essen gehen und "können stattdessen auf mitnahmefähige Speisen und Getränke zurückgreifen."
Die Kosten für den PCR-Test, den Geschäftsreisende bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden vorlegen müssen, müssen sie "grundsätzlich selbst tragen", so das Ministerium.
Eine Klärung gibt es auch zur Ausnahmeregelung für touristische Übernachtungen bei Jugendlichen ab 12 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie dürfen zwar übernachten, aber nur solange sie noch eine Schule besuchen und dort den regelmäßigen Testungen unterliegen, so das bayerische Gesundheitsministerium. Für ungeimpfte und nicht genesene Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt die Ausnahmeregelung für das Übernachten jedoch nicht.
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