Der Neumarkter Oberbürgermeister Thomas Thumann (FW/UPW) ist am Mittwoch am Amtsgericht Nürnberg vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen worden. Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass sie keine vorsätzliche Pflichtverletzung Thumanns feststellen konnte. Zudem habe während des Prozesses kein Motiv erkennbar werden können.
Niemandem einen Vorteil verschafft
Thumann habe mit der stufengleichen Höhergruppierung seiner Beschäftigten weder diesen noch sich selbst einen Vorteil verschafft. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass er sich in seinem Amt als Oberbürgermeister auf die Einschätzungen seiner untergeordneten Fachstellen verlassen können müsse und nicht jede Norm selbst durchprüfen könne.
Unterschiedliche Sichtweisen
Thumann war vorgeworfen worden, zwei Mitarbeiter höhergruppiert zu haben und so vorsätzlich der Stadt einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Strittig war vor allem die stufengleiche Höhergruppierung. Hierzu hatte es in der Neumarkter Verwaltung unterschiedliche Standpunkte gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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