ASB-Millionenbetrugs-Prozess in Nürnberg
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Im ASB-Millionenbetrugs-Prozess in Nürnberg wurde ein Urteil gefällt: Freispruch im Betrugsfall für alle drei Angeklagte.

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Freispruch von Betrugsvorwurf für drei frühere ASB-Mitarbeiter

Freispruch von Betrugsvorwurf für drei frühere ASB-Mitarbeiter

Die drei früheren ASB-Führungskräfte, die sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Betrugs verantworten mussten, sind freigesprochen worden. Der ehemalige Landesgeschäftsführer erhielt allerdings eine Bewährungsstrafe wegen Untreue. 

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Im Betrugs- und Untreueprozess gegen drei ehemalige Führungskräfte des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Bayern hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die drei Angeklagten frei gesprochen. Ihnen war Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe zu Lasten der Krankenkassen vorgeworfen worden.

Bewährungsstrafe wegen Untreue für früheren Geschäftsführer

Der 69 Jahre alte ehemalige Landesgeschäftsführer erhielt allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Untreue. Er hatte nach Meinung des Gerichts ein Dienstfahrzeug, das angeblich als Spende nach Rumänien gegangen war, auf seine Ehefrau umgemeldet. Anschließend hatte er versucht, das Ganze zu verschleiern. Zudem hatte er ASB-Geld in Höhe von 63.000 Euro auf einem Privatkonto geparkt – dies allerdings wieder ausgeglichen, als die Vorwürfe in den Medien aufgetaucht waren. 

Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Vorgehen nach Gutsherrenart. Der Vorsitzende merkte aber auch an, dass der Mann sich um den ASB verdient gemacht und den Landesverband in einer finanziell angeschlagenen Situation gerettet habe.

Freispruch vom Vorwurf des Krankenkassenbetrugs

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Geschäftsführer und seinen beiden Mitarbeitern daneben versuchten Betrug in Millionenhöhe zum Nachteil der Krankenkassen vorgeworfen, indem sie Abrechnungen für Rettungsdienstleistungen in Millionenhöhe frisiert haben sollen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht alle Angeklagten frei. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die abgerechneten Mittel für Zwecke außerhalb des Rettungsdienstes verwendet wurden. 

Verteidiger mit schweren Vorwürfen gegen Staatsanwaltschaft

Die Verteidiger hatten durch die Beweisaufnahme die Unschuld ihrer Mandaten als einwandfrei erwiesen gesehen und in ihren Plädoyers Freisprüche gefordert. Sie hatten zudem in teils deutlichen Worten die Arbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Die Angeklagten seien durch das jahrelange Verfahren unnötig massiv beschädigt worden. Teilweise sei der Verteidigung über Jahre Einsicht in bestimmte Akten verwehrt worden. 

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers zweieinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Landesgeschäftsführer gefordert, für die zwei Mitangeklagten jeweils Bewährungsstrafen.

ASB-"Whistleblower" bringt Fall ins Rollen

Den Fall hatte der mitangeklagte Rettungsdienstreferent ins Rollen gebracht. Er hatte sich an die Strafverfolgungsbehörden und auch an die Presse gewandt, um Missstände innerhalb des Landesverbandes aufzudecken. Anschließend landete er als Beteiligter selbst auf der Anklagebank. Weiterhin sind arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Verfahren anhängig.

Der ASB zahlte nach Angaben seines heutigen Geschäftsführers Jarno Lang nach einem Vergleich mit den Kassen bereits vier Millionen Euro zurück. Zunächst war von Rückforderungen in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro ausgegangen worden.

ASB-Landesverband begrüßt Urteil

In einer schriftlichen Stellungnahme, die dem BR vorliegt, erklärt der ASB-Landesbund Bayern, dass ihm durch das nun gesprochene Urteil klar geworden sei, dass die Anschuldigungen zu Unrecht erhoben worden seien. Seit 2019 habe der ASB große Mengen an finanziellen und personellen Ressourcen aufgewandt, um den vorliegenden Sachverhalt aufzuklären, so Dr. Gerhard Körner, Vorsitzender des ehrenamtlichen ASB-Landesvorstands. "Wir stellen fest, dass der ASB keine Gesetze oder Verträge gebrochen hat", heißt es weiter.

ASB behält sich rechtliche Schritte vor

Der ASB in Bayern habe neben den wirtschaftlichen Schäden einen beträchtlichen Reputationsschaden durch die intensive öffentliche Berichterstattung verkraften müssen“, so ASB-Landesgeschäftsführer Dr. Jarno Lang. Der Verband werde nun seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen, inwiefern er von Dritten einen Ausgleich für den ihm entstandenen Schaden erhalten kann. Der Ausgang des Verfahrens stelle den Ruf und das Vertrauen in die Organisation des ASB wieder her

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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