29.07.20: Eine Hacke und ein Spaten liegen an einem von einem Bagger abgetragenen Steilhang auf dem Falkenstein (Symbolbild).
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29.07.20: Eine Hacke und ein Spaten liegen an einem von einem Bagger abgetragenen Steilhang auf dem Falkenstein (Symbolbild).

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Gegen "Glücksritter": Schatzsucher-Funde gehen an den Freistaat

Manche suchen nach Relikten aus früheren Epochen, andere nach vermeintlichem Nazi-Gold. Schatzsucher waren bisher besonders gerne in Bayern unterwegs - auch weil sie die Hälfte eines Funds behalten durften. Das ändert sich jetzt aber.

Fundstücke aus früheren Jahrhunderten, wertvolle Metalle oder gar vermeintlich in den Alpen verstecktes Nazi-Gold - die Suchliste von selbsternannten Schatzjägern ist lang. Wer erfolgreich war, hatte in Bayern bisher auch persönlich etwas davon: Denn bislang galt, dass ein Fund je zur Hälfte dem Eigentümer des Grunds und dem Finder gehört.

Laut Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSI) will Bayern jetzt aber dieses "glücksritterhafte Raubgräbertum eindämmen". Deswegen hat das Kabinett eine Änderung beschlossen: Archäologische Funde und andere Suchtreffer gehören in Bayern künftig dem Freistaat.

Schatzsucher: Künftig Belohnung statt Besitz

Ganz leer ausgehen sollen die Beteiligten aber nicht. "Redliche Entdecker von archäologischen Funden erhalten fortan eine Belohnung, für Grundstückseigentümer ist ein Ausgleichsanspruch vorgesehen", heißt es im aktuellen Kabinettsbericht. "Dafür sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen kann."

Keine Metallsonden auf Bodendenkmälern

Zudem will die Staatsregierung an bestimmten Orten das sogenannte Sondeln stoppen: Künftig ist es in Bayern grundsätzlich verboten, mit Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern zu suchen. Damit soll dem Staatskanzleichef zufolge verhindert werden, dass "Glücksritter" auf der Suche nach Schätzen aus vergangenen Zeiten "unsachgemäß herumgraben und Schäden anrichten".

Allerdings ist die Suche auf Bodendenkmälern laut mehreren Schatzsucher-Webseiten bereits jetzt strengstens untersagt. Im Kabinettsbericht steht zudem: "Ausnahmen für berechtigte berufliche Zwecke bleiben erlaubt. Dabei soll ermöglicht werden, dass die archäologischen Schätze in der Region des Fundortes bleiben."

Blume: Schieben Raubbau den Riegel vor

Herrmann sprach von einer "Regelung zur Verbesserung des Denkmalschutzes". Kunstminister Markus Blume (CSU) teilte mit: "Mit der Einführung eines 'Schatzregals' und dem Verbot der Sondensuche auf Bodendenkmälern schieben wir dem Raubbau an Bodendenkmälern endgültig den Riegel vor."

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