19 Anwohner sollten in Bad Berneck für die vollständige Erschließung der Vorderen Warmleite aufkommen. Dagegen haben sieben von ihnen geklagt, unter anderem der Erste Bürgermeister der Stadt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat nun zugunsten der Kläger entschieden.
Streit um Vordere Warmleite in Bad Berneck
"Es fühlt sich gut an", freut sich Stefanie Sieber kurz nach der Urteilsverkündung. Sie und ihr Mann werden jetzt schnellstmöglich mit ihrem Anwalt sprechen, um zu erörtern, was das Urteil für sie bedeuten könnte. Die Siebers wohnen ganz am Anfang der Vorderen Warmeleite in Bad Berneck. Dort, wo die schmale Straße kurz und steil den Hang hinaufführt, bevor sie oben flach weitergeht. Dieses Steilstück drohte abzurutschen. Es war am Rand mit Warnbaken gesichert, damit niemand über den bröckelnden Asphalt fährt.
Im Jahr 2020 wurde eine neue Stützmauer gebaut, die Straße gesichert. Dazu kam noch ein asphaltierter Wendehammer am Ende der Vorderen Warmeleite, bevor der Feldweg zum Weiler Warmeleithen anfängt. Gesamtkosten der als Erschließungsmaßnahmen ausgewiesenen Bauarbeiten: etwa 720.000 Euro. Nach Abzug von zehn Prozent blieben 648.000 Euro, welche die Anlieger anteilig zu zahlen hätten. Stefanie Sieber beziffert ihren Anteil mit über 17.000 Euro.
Für die Anwohner wäre es teuer geworden
Fünfstellig wäre es für jeden der 19 Grundstückseigentümer geworden. Ziemlich viel Geld. Zumal einige der Anlieger auf bereits ergangene Erschließungsbescheide aus den 1970er-Jahren hinwiesen. Nicht nur das brachte die Anwohner auf die Palme.
Die Siebers sind zugezogen, gingen davon aus, dass die Erschließung abgeschlossen sei. Jürgen Zinnert habe sich beim Kauf seines Hauses auch den Erschließungsbescheid des Verkäufers geben lassen. "Man geht doch bei einem Hauskauf in einem Wohngebiet, an einer Straße mit Kanal, Telefon und Straßenbeleuchtung davon aus, dass das alles längst erschlossen ist", bringt ein anderer vor. Doch im Fall der Vorderen Warmeleite sieht die Stadt Bad Berneck das anders.
Die Straße war nicht vollständig erschlossen
Die ersten 70 Meter seien eine Ortstraße gewesen, die restlichen 230 Meter ein Wald- und Feldweg. Entgegen der früheren Bescheide sei die Straße eben nicht ganz erschlossen. Hinzu kommt: Bad Berneck ist eine Konsolidierungsgemeinde, muss sich ihren Haushalt genehmigen lassen. Geld für Straßenerschließung gehört da erstmal nicht dazu. Auch wenn die Aufsichtsbehörden, also das Landratsamt Bayreuth und die Regierung von Oberfranken, Spielräume zugestanden.
Die Stadt halbierte 2021 per Stadtratsbeschluss die Kosten für die Anlieger der Vorderen Warmeleite, wie der zweite Bürgermeister Robert Fischer (CSU) erläutert. Er vertritt die Stadt in dieser Frage, denn der Erste Bürgermeister Jürgen Zinnert (SPD) ist Hausbesitzer in der Straße und einer der Kläger. Zinnert lässt in der ganzen Angelegenheit rund um die Vordere Warmeleite sein Amt ruhen. Trotz Halbierung blieben am Ende beispielsweise 17.000 Euro für die Familie Sieber und mehr als 20.000 für Zinnert.
Nun klafft ein Loch im Bad Bernecker Haushalt
Nach Erhalt der Bescheide mussten sie ihre Anteile bezahlen. Die Siebers legten Widerspruch ein. Zinnert und sechs andere entschlossen sich zu klagen. Das Gericht entschied nun für die Anwohner. Die Stadt habe auf den hinteren 230 Metern kein Bauprogramm für die Straßenentwässerung vorgelegt. Außerdem wurde die Vordere Warmeleite als Ortsstraße angesehen. Das sei nicht richtig gewesen. Die Umwidmung erfolgte erst zum 1. Januar 2021, nach den Bauarbeiten. Folglich sind die Bescheide über die Erschließungskosten aufzuheben.
Wenn das Urteil rechtskräftig werde, habe die Stadt Bad Berneck ein Haushaltsloch von 360.000 Euro, erklärt Zweiter Bürgermeister Robert Fischer. Sie hätten dieses Jahr ohne Neuverschuldung geplant. Wie sie das Loch stopfen sollen, sei die große Frage. Jürgen Zinnert und Stefanie Sieber triumphieren nicht, freuen sich eher verhalten. "Es ist richtig und wichtig", kommentiert Stefanie Sieber das Urteil. Sie wollen nun abwarten, was geschieht und sich gegebenenfalls erneut beraten.
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