Damit weniger winzige Plastikpartikel in Umwelt und Meere gelangen, hat die EU den Verkauf von Mikroplastik verboten. Das betrifft vor allem Glitzer und Mikroperlen, synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die unlöslich und nicht abbaubar sind.
Kein Glitzer-, sondern Mikroplastik-Verbot
Glitzer wird es weiterhin geben, aber eben ohne Mikroplastik. Viele Kosmetikfirmen suchen bereits jetzt nach Alternativen, etwa nach abbaubarem Glitzer-Make-up, das sich im Wasser zersetzt. Für viele Umweltverbände ein wichtiger Schritt, denn Mikroplastik findet man mittlerweile überall: in den Meeren, Flüssen, an Land, in Lebensmitteln, im Trinkwasser und in unseren Körpern. Von den Meereslebewesen werden die winzigen Partikel oft mit Nahrung verwechselt.
- Zum Artikel: Welche Produkte enthalten Mikroplastik?
Fasching ohne Glitzer?
Wie gehen die Faschingsgesellschaften im Nürnberger Land mit der neuen Situation um? An Fasching ganz auf Glitzer verzichten? Die Prinzengarde Närrischbruckia aus Hersbruck setzt heuer noch auf die Übergangslösung: Sie verwenden ihre herkömmliche Glitzerschminke, bis diese aufgebraucht ist. Und das ganz legal, denn Restbestände von Glitzerschminke dürfen noch aufgebraucht werden. Anders sieht die Situation bei den Happurger Faschingsfreunden aus, sie greifen schon zur Alternative: Bei ihnen kommt bereits Faschingsschminke zum Einsatz, die ohne das schädliche Mikroplastik auskommt.
Strengere Regeln gefordert
Aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist die EU beim Verbot von Mikroplastik zu zaghaft. Der Naturschutzverband kritisiert die weitere Verwendung von Kunststoffen. "Das Verbot von festem Mikroplastik in Produkten wie Körperpeelings oder losem Glitzer ist ein erster Schritt zum Schutz unserer Gesundheit und Umwelt. Die weitere Verwendung von flüssigen und halbfesten Kunststoffen hingegen ist ein Risiko", erklärt die Leiterin Chemieteam beim BUND, Luise Körner.
Ein Verbot mit langen Übergangsfristen
Umweltschützer kritisieren, dass die Übergangsfristen zu lange sind: So haben Unternehmen aus der Kosmetikindustrie rund zwölf Jahre Zeit, ihre Produkte anzupassen, bevor das Verkaufsverbot greift. Ein weiterer Kritikpunkt: Das Verbot gilt nur für feste und nicht für flüssige und halbfeste Kunststoffe, die in zahlreichen Kosmetika zu finden sind. Das Mikroplastik-Verbot müsste daher dringend auch auf die flüssigen und halbfesten Kunststoffe ausgeweitet werden, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz.
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