"Ein Absender hat seine Vergewaltigungsfantasien mit Fotomontagen ausgestattet. Das war natürlich ganz besonders heftig, sowas dann zu sehen", berichtet Marlene Schönberger im #Faktenfuchs-Interview. Die 31-jährige Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Landkreis Rottal-Inn erhielt teilweise täglich Hassnachrichten und Todesdrohungen über das Internet, erzählt sie. "Und es schockiert mich, obwohl ich schon ein dickes Fell habe, immer wieder mitzubekommen, was Menschen so in ihrem Kopf haben und wie leichtfertig sie Leute bedrohen", erzählt die Politikerin. Für diesen Hass im Netz gibt es den Begriff Hassrede oder Hate Speech.
Jeder zehnte Internet-User ist Opfer von Hate Speech
Dass Schönberger mit Hate Speech nicht alleine ist, verdeutlicht eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa-Consulere. Demnach ist in Bayern jeder zehnte Internetnutzer schon einmal Opfer von Hasskriminalität geworden. Bei mehr als zehn Millionen täglichen Internetnutzern in Bayern sind demnach mehr als eine Million Menschen Opfer von Hate Speech. Unter Hate Speech versteht man "Informationen oder Nachrichten, die gegen Personen gerichtet sind und eine Schadensabsicht haben, also beispielsweise hasserfüllte Informationen beinhalten", erklärt Politikwissenschaftlerin Jasmin Riedl von der Universität der Bundeswehr in München.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach bei der Veröffentlichung der bayerischen Hate Speech-Umfrage von "erschreckenden Zahlen". Ihr Ministerium hatte die Studie in Auftrag gegeben. Jüngere haben demnach mehr Erfahrung mit Online-Hass als ältere Menschen. Bei unter 40-Jährigen wurde jeder Fünfte im Netz wegen Aussehen, politischer Meinung oder Nationalität beleidigt oder verleumdet. Elf Prozent der Betroffenen haben laut der Studie sogar Todesdrohungen erhalten. Auch sexuelle Belästigung ist ein großes Thema. Davon seien viermal mehr Frauen als Männer betroffen.
Hate Speech in den Kommentarspalten wird gemeldet
Auch bei BR24 kommt es in den Kommentarspalten täglich zu Hate Speech. "Es ist schon so, dass wir täglich Nachrichten erhalten, die nicht unserer Netiquette entsprechen und die wir entfernen müssen", sagt Anne Hemmes vom BR24 Community-Team. Kommentare, bei denen die Redaktion davon ausgeht, dass sie strafbar sind, reicht sie als sogenannte Prüfbitte bei der Staatsanwaltschaft ein. Es komme durchaus vor, dass Nutzer dann für strafbare Inhalte von der Justiz belangt werden.
Grundsätzlich sei der Austausch auf Augenhöhe mit den Usern sehr wichtig, betont das Community Management: "Wir sind dafür verantwortlich, dass sich alle bei uns sicher und wohlfühlen. Jeder soll wissen, dass er bei uns kommentieren kann, ohne angegriffen zu werden."
Die große Anzahl von digitalen Hassnachrichten schlägt sich auch in den Statistiken der Staatsanwaltschaft nieder. Teresa Ott ist seit Oktober dieses Jahres Hate Speech-Beauftragte bei der Generalstaatsanwaltschaft München. Die Staatsanwältin koordiniert die Arbeit der örtlichen Staatsanwaltschaften in Bayern und führt selbst Ermittlungsverfahren.
Nur zehn Prozent der Fälle enden mit Urteilen
"Wir haben in den Jahren 2020 und 2021 fast 4.000 Fälle verfolgen können", erzählt Ott im #Faktenfuchs-Interview. Davon mündeten 2020 rund einhundert Straftaten in Verurteilungen, im vergangenen Jahr waren es dann 300 Verurteilungen. Für die Staatsanwältin eine positive Entwicklung: "Die Zahl der Verurteilungen hat sich fast verdreifacht. Das zeigt auch ganz deutlich, dass wir in dem Bereich wirklich viel tun und vor allem viele Verfahren vor Gericht bringen", resümiert die Staatsanwältin.
In Bayern arbeiteten die Strafverfolgungsbehörden weiter daran, die Verfahrensdauer zu verkürzen, so Ott. Beispielsweise durch die Bereitstellung von Online-Meldeverfahren für Betroffene. Und dennoch sind es lediglich zehn Prozent der verfolgten Straftaten in Bayern, die in Verurteilungen enden. Woran liegt das, und ist die klassische Strafverfolgung für Hasskriminalität im Internet einfach nicht gemacht?
Richter: Strafrecht hilft nicht gegen Hate Speech
"Das Strafrecht ist sehr, sehr schlecht geeignet, um Straftaten im Internet zu verfolgen, insbesondere im Massenbereich", meint Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im #Faktenfuchs-Interview. Der Jurist arbeitet eigentlich als Richter am Landgericht Berlin und ist für seine Tätigkeit bei der GFF derzeit beurlaubt.
Das Strafrecht, so argumentiert Buermeyer, sei immer auf Präzision angewiesen. Im konkreten Fall müsse zum Account, von dem Hate Speech abgeschickt wurde, die konkrete Person ermittelt werden, die für die Äußerung verantwortlich ist. "Das ist im Internet aber extrem schwer, das genau nachzuweisen. Wer hat in einem bestimmten Moment auf einen Knopf gedrückt und irgendeine Hassmail abgeschickt?"
So könnten sich Personen, auf die beispielsweise eine ermittelte IP-Adresse registriert ist oder von deren Account eine Hassnachricht versendet wurde, immer mit Ausreden behelfen: Ihr Account sei gehackt worden oder eine andere Person mit Zugang zum Account habe die Nachricht abgesetzt.
Account-Sperren ohne genaue Täterermittlung
Buermeyer und die GFF schlagen daher eine neue Methode gegen Hate Speech vor: richterlich angeordnete Account-Sperren. Das würde bedeuten: Accounts, die Hate Speech verbreitet haben, werden deaktiviert, ohne dass man konkret weiß, wer der Täter ist. Mittels eines Beispiels erklärt Buermeyer das Modell: "Stellen wir uns vor, eine Politikerin ist Opfer geworden eines Hassbeitrags in einem sozialen Netzwerk. Dann kann sie sich in Zukunft entweder direkt selbst oder über einen Opferschutzverein wie 'HateAid' an ein Gericht wenden und dort beantragen, dass der verantwortliche Account für eine bestimmte Zeit gesperrt wird."
Eine solche Sperre könne laut Jurist Buermeyer innerhalb weniger Tage erfolgen. "Und dann gäbe es nicht mehr wie heute monate- oder jahrelange Ermittlungen, sondern die Sanktionen – nämlich die Account-Sperre – würde der Hassbotschaft quasi auf dem Fuße folgen."
Ampel-Regierung will Accountsperren möglich machen
Dennoch könnten sich die Absender von Hass-Nachrichten dann einen neuen Account zulegen, aber "damit haben sie ja zugleich am Anfang eine Reichweite von null", entgegnet Buermeyer. Derlei Accounts würden dadurch "vergleichsweise nur wenig Schaden anrichten." Das Problem seien ihm zufolge vor allem "reichweitenstarke Accounts auf Twitter, die tatsächlich Hass im Netz verbreiten". Die Ampel-Regierung hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, richterlich angeordnete Accountsperren möglich zu machen.
Umgesetzt ist das bislang noch nicht, aus dem zuständigen Bundesjustizministerium heißt es auf #Faktenfuchs-Anfrage: "Das Bundesministerium der Justiz wird demnächst ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorlegen. (..) Welche weiteren Ansprüche innerhalb der nationalen Spielräume gesetzlich geregelt werden sollen - z.B. Ansprüche auf Gegenmaßnahmen wie Accountsperren - ist derzeit Gegenstand der Prüfung."
Plattformen reagieren nicht auf Schreiben der Justiz
Der Vorschlag, Accounts zu sperren, stößt in Bayern nicht auf Ablehnung, sei aber dennoch problematisch, meint Staatsanwältin Teresa Ott: "Das große Problem, vor dem wir ja auch im Ermittlungsverfahren zum Beispiel stehen, ist, dass die sozialen Netzwerke wenig bis gar nicht mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren." Die Plattformen würden oft gar nicht reagieren oder sich beispielsweise auf amerikanisches Recht berufen. "Man steigt nicht so ganz durch, in welchen Fällen Auskunft erteilt wird und in welchen nicht. Ich sage immer, dass es so ein bisschen Gießkannenprinzip und offensichtlich vom Sachbearbeiter abhängig ist", konstatiert Ott.
Zudem würden viele Nutzerinnen und Nutzer auf Plattformen wie Telegram ausweichen und diese "kooperieren dann überhaupt nicht mit den Behörden. Also da bekommt man auf keinerlei Schreiben eine Nachricht", beklagt die Staatsanwältin. Buermeyer bestätigt das. Er meint aber, die Plattformen seien insbesondere dann bei der Herausgabe von Daten extrem zurückhaltend, wenn kein richterlicher Beschluss vorliege. "Ich bin aber davon überzeugt, dass die Netzwerke es nicht wagen werden, richterliche Beschlüsse aus Deutschland nicht umzusetzen", meint der Richter. Die Plattformen hätten ja ein Interesse daran, "dass sie in Deutschland weiter legal operieren können."
Wer sind die Täter, die Hate Speech verbreiten?
Doch was sind das für Menschen, die vor allem im Internet Hass und Hetze verbreiten? Man unterscheide grundsätzlich zwei Typen, sagt Sozialpsychologe Alexander Wettstein von der Pädagogischen Hochschule Bern: "Den reaktiven Typen, der sich ungerecht behandelt und bedroht fühlt und deshalb Hate Speech ausübt. Und der andere Typ ist völlig kontrolliert, proaktiv instrumentell und setzt Hate Speech sehr berechnend ein, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen", so Wettstein.
Zusammen mit Kollegen an der Uni Potsdam und Brandenburg führt der Forscher eine Studie zum Thema Hate Speech durch. Wettstein kritisiert, dass Hate Speech vor allem auch in politischen Kreisen "sehr salonfähig geworden ist" und meint: "Als Donald Trump die Mexikaner als Tiere bezeichnet hat, hat er ihnen damit eigentlich jegliche Menschlichkeit abgesprochen."
Diese Desensibilisierung führe dazu, dass die Empathie sinke. "Das heißt, Menschen können sich dann nicht mehr so gut in andere einfühlen und eindenken", erläutert der Sozialpsychologe. Täter würden sich dadurch vom Opfer distanzieren, indem sie sich einreden würden, die Opfer seien selbst schuld oder wären gar keine richtigen Menschen. "So würden Täter ihre eigene Hate Speech rechtfertigen", erklärt Wettstein.
Täter aus allen Altersklassen
Laut Staatsanwältin Ott kommen die Täter in Bayern aus allen Altersklassen: "Wir haben Jugendliche vor Gericht, aber auch Leute aus dem mittleren Alter und auch mit eher Älteren, also über 70-Jährigen." Feststellen ließe sich unterdessen aber, dass die Täter, die einmal verurteilt wurden, danach nicht mehr durch Hate Speech auffallen: "Also da merkt man schon, wenn man einmal eine Wohnungsdurchsuchung erlebt hat, wenn einem das Smartphone eingezogen worden ist, das beeindruckt die Leute schon. Und nicht zuletzt natürlich die hohen Strafen, die es in dem Bereich durchaus gibt."
Geregelt wird die Bestrafung von Hate Speech unter anderem im Paragraphen 130 im Strafgesetzbuch als Volksverhetzung. Der mögliche Strafrahmen bewegt sich im Bereich zwischen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Schnelle Strafen sind wirksam bei Hate Speech
Einig sind sich die vom #Faktenfuchs befragten Experten, dass Strafen und schnelle Sanktionen bei Hate Speech in den meisten Fällen durchaus ihre Wirkung zeigen. Erst am Mittwoch hat es acht Durchsuchungen in Bayern wegen Hasskriminalität im Netz gegeben. Ott erzählt im #Faktenfuchs-Interview von einem Fall, der verdeutlicht, wie hart die Justiz in solchen Fällen urteilt.
Ein Mann verschickte E-Mails "in denen etwa Geflüchtete als Ungeziefer bezeichnet wurden oder aufgefordert wurde, vor allem Grünen-Politiker zu töten." Das Amtsgericht hat den Mann schließlich zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis zur Bewährung verurteilt. Das sei laut Ott "sehr, sehr viel, weil die Täter in dem Bereich normalerweise zunächst eine Geldstrafe bekommen." Zudem sei der Mann zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Hasskriminalität tritt bei gesellschaftlichem Konfliktpotenzial auf
Beobachten lässt sich zudem, dass Hasskriminalität meist dann auftritt, wenn das gesellschaftliche Konfliktpotenzial groß ist. "Wir sind jetzt nun seit fast drei Jahren in einem Dauerkrisenmodus und ich habe den Eindruck, dass die Stimmung in Teilen der Gesellschaft schon ein bisschen die extremeren Positionen bringt", beobachtet Jasmin Riedl von der Universität der Bundeswehr in München.
Die Politikwissenschaftlerin forscht zu Bewegungen in sozialen Netzwerken. Ihr zufolge hätten sich vor allem in Bezug auf die Maßnahmen zur Corona-Pandemie die Lager und die geführten Debatten verschärft: "Und da ist es häufiger so, dass man eine Ja- oder Nein-Position hat, also wo es von der Grundüberzeugung weniger Spielraum gibt für einen Konsens."
Beispielsweise sei man entweder fürs Impfen und Masken-Tragen gewesen oder dagegen. Bei solchen erhitzten Debatten sei es laut Riedl relativ leicht erklärbar, dass sich solche Polarisierungen ergeben. Diese aber seien keine Phänomene, die nur im Digitalen aufträten, sondern auch in der realen Welt, meint die Politikwissenschaftlerin. Diese Beobachtungen teilt auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger. In Berlin wurde sie erst kürzlich von einem aggressiven Mann auf der Straße erkannt und wüst beschimpft: "Und das sind dann genau die gleichen Sachen, die einem im Internet geschrieben werden", erzählt die Grünen-Politikerin.
Auch Journalistinnen und Journalisten werden nicht nur virtuell bedroht, sondern auch bei ihrer Arbeit angegriffen – wie erst vor wenigen Wochen ein BR-Reporter bei einem Termin mit Gesundheitsminister Holetschek, bei dem ein Rechtsextremer auf den Reporter einprügelte. Oder eine Stern TV-Journalistin, die bei einer AfD-Demonstration vor wenigen Tagen von Demonstranten massiv sexistisch beschimpft wurde.
Was können Betroffene von Hate Speech tun?
Online wie offline kann Hasskriminalität jeden treffen – vor allem aber marginalisierte Gruppen. Betroffene sollten sich an Opferberatungs- und Unterstützungsstellen wie 'HateAid', die Staatsanwaltschaft oder die Polizei wenden, das raten alle Expertinnen und Experten.
Im Mai dieses Jahres deckte ZDF-Moderator Jan Böhmermann mit seinem Team allerdings auf, wie schlecht es um die Ermittlungsarbeit der Polizei bei Hate Speech bestellt ist. In einem bundesweiten Experiment zeigte das Team undercover sieben Hasskommentare in allen Bundesländern bei der Polizei gleichzeitig an. Das Ergebnis: In nur einem Fall konnte ein Täter ermittelt und verurteilt werden, viele Verfahren wurden eingestellt.
Die Recherchen zeigten zudem, dass manche Beamte die Delikte bagatellisierten und keine Anzeigen aufnahmen. Das sorgt auch bei Staatsanwältin Ott für Unmut: "Wir sehen in erster Linie, dass es da tatsächlich Nachholbedarf gibt. Was wir von unserer Seite aus tun, ist, dass wir eigene Strukturen für den Bereich entwickelt haben. Und der sieht vor, dass von Anfang an immer spezialisierte Kriminalbeamte und spezialisierte Staatsanwälte damit befasst sind. Das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung." Dennoch müsse auch der Polizist vor Ort wissen, wie man mit solchen Fällen umzugehen habe. Ziel sei es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Hasskriminalität im Netz nicht verharmlost werden dürfe. "Und dafür werden wir unermüdlich weiterkämpfen", so Staatsanwältin Ott.
Hate Speech vertreibt Menschen aus Debatten
Die Grünen-Politikerin Marlene Schönberger ist mit Hilfe ihrer Mitarbeiter konsequent gegen Tausende Hassnachrichten vorgegangen, hat sie angezeigt und gelöscht – erfuhr also eine breite Unterstützung. Anders ergeht es vielen Menschen, die kein öffentliches Amt innehaben. Viele ziehen sich nach der Erfahrung mit Hate Speech zurück - auch das geht aus der bayerischen Studie hervor. Diese Personen sind dann unsichtbar und werden aus dem öffentlichen Debattenraum gedrängt – eine Gefahr für die Meinungspluralität im Netz, meint Schönberger.
Von Hate Speech Betroffene erzählen immer wieder, dass es vor allem die Solidarität von anderen sei, die ihnen Kraft gebe, mit dem digitalen Hass umzugehen. "Ich habe bei jedem größeren Vorfall, der mir widerfahren ist, massive Unterstützung und Solidarität erfahren. Und das war toll, das zu erfahren", erzählt Schönberger. Zudem müsse man sich bewusst machen, dass es nur ein kleiner Teil Krimineller sei: "Und der ist zwar sehr laut, aber bei Weitem nicht die Mehrheit". Und zusammen sei die Gesellschaft "sehr, sehr viel stärker" als die Schreiber von Hassnachrichten, meint die Politikerin.
Fazit
Mehr als jeder Zehnte in Bayern ist bereits Opfer von Hate Speech geworden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die im Auftrag des Bayerischen Sozialministeriums durchgeführt wurde. Dass es bei der Strafverfolgung von Hasskriminalität im Netz allerdings Nachholbedarf gibt, betont auch die dafür zuständige Beauftrage der Generalstaatsanwaltschaft München. Meist sind die Verfahren sehr langwierig und ein konkreter Tatnachweis oft kompliziert. In Bayern enden lediglich zehn Prozent der verfolgten Straftaten in Verurteilungen.
Ein Richter am Landgericht Berlin schlägt daher "richterlich angeordnete Account-Sperren" vor, die Abhilfe schaffen sollen. Dafür wäre es nicht nötig, die Identität des Täters zu ermitteln. Die Ampel-Regierung hat diesen Vorschlag in ihren Koalitionsvertrag mit aufgenommen und will die Umsetzung ermöglichen. Bislang ist das allerdings noch nicht in Kraft getreten. Das Bundesjustizministerium wird laut eigenen Angaben demnächst ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorlegen.
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