An Bahnhöfen in Deutschland kommt es vergleichsweise häufig zu Gewalttaten. Auch der Nürnberger Hauptbahnhof gilt seit Langem als Hotspot, was Kriminalität betrifft. 2022 gehörte er laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen in Deutschland, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasste.
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Steigende Straftaten am Hauptbahnhof
Und die Tendenz geht klar nach oben: Im vergangenen Jahr registrierte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg rund 35 Prozent mehr Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden, als im Jahr zuvor.
2023 wurden bei 276 Vorfällen Messer oder andere Waffen mitgeführt oder sogar bei Gewalttaten oder Diebstählen benutzt. "Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich", hieß es.
Waffenverbot ab Freitag, 22. März, 6.00 Uhr
Um die Straftaten am Nürnberger Hauptbahnhof einzudämmen, hat die Bundespolizei für 48 Stunden ein Waffenverbot am Hauptbahnhof erlassen. Es gilt von Freitag, 22. März, 6.00 Uhr bis Sonntag, 24. März, 6.00 Uhr.
In diesem Zeitraum ist das "Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt", teilt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit. Auch Tränengas und Pfefferspray dürfen nicht mitgeführt werden.
Bundespolizei kontrolliert am Hauptbahnhof Nürnberg
Mit dem Verbot sollen Gewaltstraftaten verhindert und Reisende und Polizeibeamte vor Angriffen geschützt werden. Die Verfügung gilt für den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, der Bahnsteige sowie aller öffentlich erreichbarer Ebenen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung des Verbotes überwachen. Wer dagegen verstößt, müsse unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz mit einem Zwangsgeld rechnen. Auch Platzverweise oder Hausverbote seien möglich. Auf Nachfrage des BR bittet die Bundespolizei jedoch um Verständnis, dass sie keine Angaben zur Personalstärke und der Art der Kontrollen machen könne. Das Waffenverbot sei eine von vielen Maßnahmen, um die Zahl der Straftaten am Nürnberger Hauptbahnhof einzudämmen.
Letzten Sommer gab es bereits eine Allgemeinverfügung
Für das zeitweise Verbot am kommenden Wochenende gebe es keinen konkreten Anlass, erläuterte eine Bundespolizeisprecherin. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Auch an anderen Orten, zum Beispiel in Berlin, habe es solche Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit gegeben, erläuterte die Sprecherin. Eine solche Maßnahme müsse aber immer besonders begründet sein.
Dem bayerischen Innenministerium zufolge kann die Landesregierung nach dem Waffengesetz Waffen- oder Messerverbotszonen einrichten, wenn wiederholt schwere Straftaten begangen wurden oder es zum Schutz für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.
Mit Material von dpa.
Im Video: 48-stündiges Waffenverbot am Hauptbahnhof in Nürnberg
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