Am Dienstag hat es einen Polizei-Aktionstag gegen Verfasser von strafbaren Hasspostings gegeben. Durchsucht wurden 50 Wohnungen, darunter auch die eines 64-jährigen Mannes im unterfränkischen Landkreis Haßberge. Dieser soll laut der Staatsanwaltschaft Bamberg unter anderem einen Post zu Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hochgeladen haben. Darauf ist ein Foto von Habeck zu sehen, darunter die Aufschrift "Schwachkopf Professional" – die ähnlich aussieht wie die Werbung des Haarprodukte-Herstellers Schwarzkopf. Habeck stellte daraufhin Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigener Aussage nun wegen "des Tatverdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung".
Beschuldigter soll auch antisemitischen Inhalt hochgeladen haben
Gegen den 64-jährigen Mann aus Unterfranken wird außerdem wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Denn er soll einen Inhalt mit Nazi-Bezug hochgeladen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist darauf ein SS- oder SA-Mann zu sehen, mit dem Plakat und der Aufschrift: "Kauft nicht bei Juden!" – dazu der Kommentar: "Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!". Wie die Polizei dem BR mitteilte, war auch dieser Inhalt Anlass der Hausdurchsuchung. Tatsächlich lag bei dem Aktionstag der Polizei am Dienstag der Schwerpunkt auf Hasspostings zum Thema "Antisemitismus".
Hausdurchsuchung gerechtfertigt?
Der Aktionstag kann dabei kein alleiniger Grund für eine Hausdurchsuchung sein, sagt Anwalt Chan-jo Jun, der auf Internetkriminalität spezialisiert ist, dem BR. Der Aktionstag führe typischerweise einfach dazu, dass das Timing verändert wird – dass also "mit der Durchführung gewartet wird, um konzertiert an einem Tag vorzugehen".
Trotzdem: Ist eine Hausdurchsuchung in so einem Fall nicht übertrieben? Laut Jun sieht die Strafprozessordnung generell die Hausdurchsuchung als Mittel vor, wenn es einen hinreichenden Verdacht gibt. Es könnte es etwa darum gehen, zu ermitteln, ob der Inhaber des Accounts tatsächlich selbst gepostet hat. "Bei diesen Äußerungsdelikten ist es durchaus typisch, dass solche Hausdurchsuchungen durchgeführt werden, vor allem natürlich, wenn noch weitere Delikte im Raum stehen", so der Rechtsanwalt.
Bezug der "Schwachkopf"-Äußerung könnte entscheidend sein
Außerdem wird im Netz die Frage diskutiert, ob es sich bei dem fraglichen Post wirklich um eine Beleidigung handelt. Laut Jun müssen sich vor allem Minister und Regierungsmitglieder mehr sachliche Kritik gefallen lassen. Bei der Strafbarkeit komme es darauf an, ob es einen sachlichen Bezug gibt. In diesem Fall gebe es den möglicherweise nicht – dass also nicht erkennbar ist, "welche Äußerung von Habeck konkret veranlasst hatte, dass er als 'Schwachkopf' bezeichnet wurde", so Jun.
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