Wiesn-Wirt Günter Steinberg und seine Ehefrau Margot vor Gericht
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Hendl-Gutscheine für die Polizei: Wiesn-Wirt freigesprochen

Hendl-Gutscheine für die Polizei: Wiesn-Wirt freigesprochen

Das Wiesn-Wirt-Ehepaar Günter und Margot Steinberg ist vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen worden. Die beiden hatten der Polizei Hendl-Gutscheine fürs Oktoberfest geschenkt. Das Paar habe keine Gegenleistung erwartet, so die Richterin.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Wiesn-Wirt-Ehepaar Günter und Margot Steinberg ist vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen worden. Das Amtsgericht München folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin kam zu dem Ergebnis, dass die Wirtsleute von den Beamten der Polizeiinspektion Grünwald keine Gegenleistung für die geschenkten Wiesn-Gutscheine erwartet haben.

Insgesamt 36.000 Euro Strafe standen im Raum

Das in Grünwald wohnende Ehepaar Steinberg hat über viele Jahre immer kurz vor dem Oktoberfest einen Umschlag mit Wiesn-Marken in der Inspektion abgegeben. Die Staatsanwaltschaft war deswegen überzeugt, dass sich das Ehepaar dafür eine Vorteilsbehandlung von der Polizei versprach. Sie forderte deswegen eine Verurteilung von 90 Tagessätzen zu je 300 Euro für Günter Steinberg und für seine Frau 90 Tagessätze zu je 100 Euro, zusammen also 36.000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin sah diesen Vorwurf jedoch nicht bestätigt. So habe keiner der Grünwalder Polizeibeamten, die als Zeugen in der Verhandlung vernommen wurden, das Ehepaar Steinberg gekannt. Zudem wurde einem Familienmitglied der Steinbergs einmal der Führerschein entzogen. Das spreche ebenfalls dagegen, so die Richterin, dass es in der Grünwalder Polizeiinspektion eine Sonderbehandlung für die Steinbergs gegeben habe.

Richterin: Halbes Hendl und Maß Bier kein großer Anreiz

Auch stünden die Firmen der Steinbergs in der Münchner Innenstadt sowie das Oktoberfest in keinem Bezug zu Grünwald, führte sie weiter aus. Außerdem seien ein halbes Hendl und eine Maß Bier für jeden der Grünwalder Beamten zu gering, um dafür Wohlwollen zu erwarten, so die Richterin. Das Ehepaar habe die Marken zudem in aller Öffentlichkeit übergeben und in ihrer Buchhaltung erfasst, was ebenfalls gegen eine Absprache mit dem Dienststellenleiter spreche.

Wiesn-Wirt Steinberg: Vorwürfe "unbegreiflich"

Am Vormittag hatte Günter Steinberg bereits betont, dass er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft "unbegreiflich" finde. Für die je 50 Bier-und Hendlmarken, die er bei der Polizei in seinem Wohnort Grünwald jedes Jahr abgegeben habe, habe er keine Gegenleistung erwartet – und im Übrigen auch keine bekommen. Die Gutscheine bezeichnete der 82-Jährige einfach als Anerkennung und "Dankeschön" für die Arbeit der Beamten das ganze Jahr über. "Ich wollte den Leuten eine Freude machen", sagte er, "und dafür werde ich jetzt noch bestraft."

Besonders unverständlich fand er es auch deshalb, weil die Oktoberfest-Wirte direkt bei der Wiesn-Wache ebenfalls Gutscheine immer abgegeben haben – und das offenbar kein Problem war. Vor 2019 bekamen die Polizisten demnach pünktlich zur Wiesn 400 Bier- und Hendlmarken allein in den großen Zelten pro Jahr. Das hatte der frühere Polizeipräsident laut Steinbergs Verteidiger genehmigt. Der Anwalt listete auch auf, wer noch alles bedacht wurde – vom Sanitätsdienst über Sicherheitsleute bis hin zu Stadträten. Dass es da gerade im Fall der Polizei in Grünwald weit weg vom Oktoberfest verboten sein sollte, konnte der Seniorchef vom Hofbräuzelt nicht nachvollziehen.

Dienststellenleiter wurde suspendiert

Die Gutscheine wurden jeweils unter den Mitarbeitenden der Polizeiinspektion verteilt. Weiter zurückliegende Fälle sind mittlerweile verjährt, im Prozess ging es um die Jahre 2014 bis 2018. Der damalige Dienststellenleiter wurde – auch wegen der Annahme anderer Geschenke für die Belegschaft – suspendiert und bekam ein Disziplinarverfahren. Als Zeuge in der Steinberg-Verhandlung sprach er von einer "Megakatastrophe".

Nächster Prozess im Mai

Der Wirt eines anderen großen Wiesn-Zeltes hat derselben Polizeiinspektion ebenfalls Gutscheine zukommen lassen und wehrt sich auch gegen den Strafbefehl. Ein Gerichtstermin ist bereits für Mitte Mai angesetzt.

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