Das Amtsgericht München hat den ehemaligen Wiesn-Wirt des "Münchner Weißbiergarten" und langjährigen Vorsitzenden der Münchner Schausteller, Edmund Radlinger wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Mehrere Jahre Steuern hinterzogen
Das Münchner Amtsgericht verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen Radlinger. Außerdem muss er 7.000 Euro Geldstrafe zahlen. Zudem werden weitere 285.000 Euro als "Wertersatz" eingezogen. Radlinger soll durch die Hinterziehung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer über mehrere Jahre sogar eine noch höhere Summe erschlichen haben.
Dem Urteil war ein "Deal" vorausgegangen: Radlinger legte - unter Verweis auf schlechte finanzielle Berater - ein Geständnis ab. Dafür wurde im Gegenzug ein Teil der Anklage eingestellt. Die Reisegewerbekarte, die auch Voraussetzung für eine Wiesn-Zulassung ist, hatte er in der Vergangenheit bereits abgegeben.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!