Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die Kritik am Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zurückgewiesen. Er gehe fest davon aus, dass es sowohl zu einer einrichtungsbezogenen wie auch zu einer allgemeinen Impfpflicht kommen werde. Es sei aber noch zu klären, wie der Vollzug und die Kontrolle aussehen soll, so Holetschek im Interview mit der Bayern 2-radioWelt:
"Der Vollzug ist einfach noch nicht geklärt. Wir haben viele Gespräch mit Landräten, Oberbürgermeistern, Einrichtungen und der Vereinigung der Pflegenden geführt, die uns alle gesagt haben: So kann das nicht funktionieren." Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister
Holetschek: Impfpflicht kommt, wenn Umsetzung klar ist
Bayern halte die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach wie vor für eine gute Idee. Deren Einführung werde sich aber um ein "paar Wochen" verschieben, so der Minister. "Das Gesetz ist damals beschlossen worden unter der Prämisse, dass wir auch die allgemeine Impfpflicht wollen. Da hätte ich mir auch gewünscht, dass die Bundesregierung endlich liefert." Es wäre aus seiner Sicht auch für die Pflegebranche gut gewesen, zu sagen, es komme die allgemeine Impfpflicht zeitlich kurz danach.
Natürlich sei das Gesetz sinnvoll. Aber es müsse auch im Vollzug machbar sein. Holetschek: "Der Kanzler (Olaf Scholz) soll sich hier mal an der eigenen Nase fassen, wie es aussieht mit der allgemeinen Impfpflicht."
Scholz verweist Söder auf Recht und Gesetz
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte erklärt, dass er die Impflicht im Pflegebereich erst einmal nicht umsetzen werde. Bundeskanzler Scholz (SPD) stellte sich in der Auseinandersetzung gegen Söder. "Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist einer der Vorzüge des deutschen Rechtssystems", ließ Scholz den stellvertretenden Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittwoch erklären. Es gebe eine gültige gesetzliche Regelung, die vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden sei und die zum 16. März wirksam werde, so Büchner weiter.
Zu diesem Stichtag müssen Beschäftigte unter anderem in Pflegeheimen, Kliniken und Behinderteneinrichtungen nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind.
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