Eine Frau lässt sich gegen Corona impfen und bekommt eine sogenannte Darmvenenthrombose, also ein Blutgerinnsel. Sie kommt ins Krankenhaus, wird operiert. Drei Meter Darm werden entfernt. Bis heute leidet die Frau an Schlafstörungen und Depressionen. Sie ist arbeitsunfähig, sagt ihr Anwalt. Die Frau führt die massiven gesundheitlichen Probleme auf den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca zurück. Gegen den internationalen Pharmakonzern klagt die Frau nun in zweiter Instanz.
Landgericht Hof weist in erster Instanz Klage der Frau ab
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg beginnt heute um 9 Uhr der Schadensersatzprozess gegen Astrazeneca. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Hof die Klage der Frau abgewiesen. Das Thromboserisiko für Personen, die mit dem Vakzin von Astrazeneca geimpft wurden, sei nicht erhöht gewesen gegenüber nicht-geimpften Personen, urteilte das Landgericht. Bei dem Vakzin des Herstellers Astrazeneca habe es sich außerdem um einen Impfstoff gehandelt, dessen Nutzen die Risiken möglicher Nebenwirkungen überwogen habe.
Frau verlangt Schmerzensgeld und Schadenersatz
Doch die Frau akzeptierte das Urteil nicht. Deshalb geht sie in Berufung. Sie verlangt nach Angaben ihre Anwalts Schmerzensgeld und Schadenersatz. Durch die Darmentfernung sei die Frau dauerhaft geschädigt, argumentiert ihr Anwalt. Sie leide unter Schmerzen, massiven Durchfällen und müsse mehr als 16 Mal am Tag auf die Toilette, so ihr Anwalt.
Einer der ersten Prozesse gegen Hersteller von Corona-Impfstoff
Ob es in dem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Bamberg bereits heute zu einem Urteil kommt, ist fraglich. Möglich sei auch ein Vergleich, heißt es. Auf jeden Fall ist das Verfahren einer der ersten Prozesse in Deutschland gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoff.
Mit Informationen von dpa
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!