Erst im Oktober 2022 war Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Nun kommt noch ein Insolvenzverfahren gegen den 74-Jährigen hinzu. Das Amtsgericht München hat es eröffnet. Grund für das Verfahren ist Zahlungsunfähigkeit, wie es in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung heißt.
Kein Kommentar von Schuhbeck
Auf Anfrage bat ein Sprecher von Schuhbeck "um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können". Wie Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann erklärte, wurde das Verfahren eröffnet, nachdem im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden war.
Die Gläubiger werden in der offiziellen Bekanntmachung angehalten, ihre Forderungen bis zum 9. August schriftlich anzumelden. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde demnach auf den 13. September festgelegt.
Schuhbeck trotz Urteil noch nicht in Haft
Erst im Juni hatte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung weitgehend bestätigt. Der BGH kam aber zu dem Schluss, dass das Landgericht München zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln muss. Konkret geht es dabei um die Höhe der Einkommensteuer, die nachgezahlt werden muss.
Aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt hat dieser neu zu verhandelnde Aspekt nicht. Schuhbeck hat seine Haft jedoch noch nicht angetreten und noch ist unklar, wann er tatsächlich ins Gefängnis muss. "Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand wurde die Ladung zum Haftantritt noch nicht zugestellt. Wann dies genau erfolgen wird, kann ich Ihnen nicht vorhersagen", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding. "Bevor wir dies Medienvertretern bestätigen, würden wir sicherstellen, dass die Verfahrensbeteiligten es von uns und nicht aus der Presse erfahren."
Mit Informationen von dpa und AFP
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Transparenzhinweis: Am 07.07.2023 haben wir die letzten beiden Absätze des Artikels geändert. Dort stand: "Dennoch hat der 74-Jährige seine Haft noch nicht angetreten. Grund dafür ist, dass der BGH zu dem Urteil gekommen ist, dass das Landgericht München zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln muss. Schuhbecks Sprecher erklärte unter Berufung auf den Anwalt des Starkochs, der Haftantritt drohe erst, wenn auc:h rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden sei." Diese Darstellung von Schuhbecks Anwalt Norouzi, hatte die Staatsanwaltschaft München I kurz darauf dementiert.
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