ARCHIV - 07.10.2019, Bayern, München: Sternekoch Alfons Schuhbeck kocht während eines Pressetermins für die neuen Folgen "Schuhbecks Küchenkabarett" in seiner Kochschule. Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am 19.06.2023 in Karlsruhe Foto: Ursula Düren/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Fernsehkoch Alfons Schuhbeck

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Haftstrafe für Star-Koch Schuhbeck bestätigt

Haftstrafe für Star-Koch Schuhbeck bestätigt

Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis, wenn auch nicht sofort. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Star-Kochs wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Nur ein Teilaspekt muss neu verhandelt werden.

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Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".

Freiheitsstrafe für Schuhbeck rechtskräftig

Damit blieb die Revision des heute 74-Jährigen überwiegend erfolglos - und Schuhbeck muss ins Gefängnis. Die Haft antreten muss der Koch laut seinem Sprecher aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte Schuhbeck im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld entnommen – insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro.

Schuhbeck ließ Kasse manipulieren

Eine Kasse hatte er vom Mitangeklagten W. mittels eigens dafür entwickelter Software manipulieren lassen. Schuhbeck verschwieg Betriebseinnahmen sowohl in den Steuererklärungen der GmbHs, die die Restaurants betrieben, als auch in den Steuererklärungen der übergeordneten Holding, um letztendlich deutlich weniger an Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Das Landgericht hat entsprechend der bisherigen BGH-Rechtsprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit. Auch bei der Strafzumessung habe es keine Rechtsfehler gegeben. "Das Urteil ist damit im Wesentlichen rechtskräftig."

Nur die Höhe der nachzuzahlenden Einkommensteuer ist nach der Revision weiter strittig. Dieser Punkt hielt der rechtlichen Nachprüfung beim Bundesgerichtshof nicht stand. Das Landgericht hatte eine Summe von 1,2 Millionen Euro angesetzt.

Schuhbeck akzeptiert Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."

Schuhbeck hatte sich über viele Jahre selbst zu einer Marke gemacht. Er umgab sich gern mit Prominenten, begleitete den FC Bayern als Koch auf zahlreichen Reisen, trat in unzähligen Kochsendungen auf und vermarktete praktisch alles rund ums Kochen.

Prozess um Räumung der Privatwohnung verschoben

Im Streit um die Räumung von Alfons Schuhbecks Wohnung in der Münchner Innenstadt will der Star-Koch sich außergerichtlich mit seinem Vermieter einigen, wie vor zwei Wochen bekannt wurde. Ein Gerichtstermin wurde abgesagt und auf den 4. August verschoben. Nach Angaben des Schuhbeck-Anwalts Markus Hennig wollen die Streitparteien außergerichtlich weiter verhandeln. Ziel sei es, dass der 74-Jährige in seiner Wohnung bleiben kann.

Schubecks Privatwohnung befindet sich im Orlandohaus am Münchner "Platzl". Sie gehört der Messerschmitt-Stiftung, die ihren prominenten Mieter jedoch auf Räumung und Herausgabe verklagt hat. Denn Schuhbeck soll die Miete längere Zeit nicht oder zumindest zu spät gezahlt haben.

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