Hunderte Menschen wurden von dem nun verurteilten heimlich gefilmt. (Symboldbild)
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Jahrelang in Umkleiden gefilmt: Bewährungsstrafe für Spanner

Jahrelang in Umkleiden gefilmt: Bewährungsstrafe für Spanner

Über Jahre filmte ein Mann in Schwimmbädern in Würzburg und Veitshöchheim Kinder, Jugendliche und Erwachsene beim Umziehen. 2022 wurde er schließlich erwischt. Nun fiel ein Urteil gegen ihn.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Das Amtsgericht Würzburg hat am Montagvormittag einen 37-Jährigen wegen Erstellung pornographischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss er 2.900 Euro an einen Verein spenden, der sich um Opfer sexuellen Missbrauchs kümmert.

Hunderte Aufnahmen von Personen in Umkleidekabinen

Der Mann hat gestanden, dass er im Zeitraum von 2016 bis 2022 im Würzburger Schwimmbad Nautiland und im Geisbergbad in Veitshöchheim (Kreis Würzburg) 228 Videos von bislang unbekannten Kindern, 109 Videodateien von bislang unbekannten Jugendlichen sowie 288 Videoaufnahmen von nackten erwachsenen Personen gedreht hat, die sich in den Umkleidekabinen umzogen haben.

Täter geständig und in Therapie

Die Strafe wurde aus verschiedenen Gründen zur Bewährung ausgesetzt. Unter anderem, weil der 37-Jährige alle Tatvorwürfe gestanden hat und sich schon frühzeitig therapeutische Hilfe gesucht hat.

Nach den Plädoyers hat die Richterin den Angeklagten gefragt, ob er noch etwas sagen möchte. Er antwortete darauf, dass er bei seinem Psychologen bleiben möchte, das würde ihm sehr helfen. Außerdem war er bereit, alle seine elektronischen Geräte abzugeben.

Spanner 2022 im Nautiland entdeckt

Aufgeflogen ist er 2022. Einem damals 14-jährigen Mädchen im Nautiland in Würzburg fiel auf, so wurde vor Gericht gesagt, dass sie den Eindruck hatte, sie werde beim Umziehen gefilmt. Sie wandte sich an den Bademeister, der wiederum die Polizei rief. Die Streife konnte den 37-Jährigen noch im Nautiland antreffen.

Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung an. Die Beamtinnen und Beamten stellten dabei die vielen Videos und Bilder auf einem Handy, einem Laptop und einer Festplatte fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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