Es war ein tragischer Fall vor etwa eineinhalb Jahren, der viel Anteilnahme auslöste: Ein fünfjähriger Junge geriet während eines Schwimmkurses mit dem Kopf unter Wasser und verstarb später im Krankenhaus an den Folgen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat seither ermittelt und jetzt einen Strafbefehl beantragt.
Vorwurf: Fahrlässige Tötung
Der Strafbefehl richtet sich gegen den Bademeister des Hallenbads. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Denn im Fall des gestorbenen Jungen geht es auch um die Frage, wer die Aufsichtspflicht für den Fünfjährigen hatte. Zugelassen ist der Strafbefehl noch nicht, die Entscheidung liegt derzeit beim Amtsgericht Aschaffenburg.
Junge erlag schweren Verletzungen im Krankenhaus
Der kleine Junge hatte Ende April 2023 an einem Schwimmkurs in einem Hallenbad im Landkreis Aschaffenburg teilgenommen. Dabei war er laut Polizei mit dem Kopf unter Wasser geraten. Augenzeugen retteten das Kind aus dem Becken. Nach einer Erstbehandlung durch einen Notarzt musste der Junge mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort starb er wenige Tage später.
Wann Kinder wassersicher sind
Unabhängig von dem Unglück in Unterfranken warnt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) immer wieder vor tödlichen Badeunfällen. Die Schwimmfähigkeit, auch bei Kindern, sei in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Dadurch steige die Gefahr tödlicher Badeunfälle. Die DLRG weist darauf hin, dass Kinder erst dann richtig wassersicher sind, wenn sie:
- sich unter Wasser genauso gut zurechtfinden wie über Wasser,
- fünfzehn Minuten ohne Halt und Hilfen in tiefem Wasser schwimmen können,
- auf dem Rücken genauso gut schwimmen wie auf dem Bauch,
- mehrere Sprünge beherrschen,
- Wasser schlucken und deswegen nicht anhalten müssen.
Mit Material von dpa
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