Symbolbild: E-Scooter im Englischen Garten in München
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Nach derzeitiger Rechtslage können die Behörden kein Fahrverbot für Fahrräder oder E-Scooter verhängen.

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Keine Fahrverbote für Fahrrad oder E-Scooter möglich

Keine Fahrverbote für Fahrrad oder E-Scooter möglich

Trotz bestrafter Alkoholfahrt können Behörden kein Fahrverbot für Fahrräder oder E-Scooter verhängen. Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stellt ein solches Verbot einen schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit dar.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt wird, darf einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zufolge in Zukunft trotzdem weiter mit Fahrrädern oder E-Scootern unterwegs sein. Das geltende Recht biete Behörden keine Grundlage, Fahrten mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten, teilte das Gericht am Montag in München mit.

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Schwerer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit

Die Richter kritisierten in dem Urteil die Regelung der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als zu unbestimmt. Die Entscheidung vom 17. April ist noch nicht rechtskräftig. Der entsprechende Paragraf der FeV lasse nicht erkennen, wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei und wie man dies feststellen müsse, heißt es in der Urteilsbegründung. Die für Kraftfahrzeuge geltenden Maßstäbe könnten wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials nicht auf Fahrräder oder E-Scooter übertragen werden. Das Fehlen rechtlicher Maßstäbe könne zu unverhältnismäßigen Verboten führen.

Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar.

Verwaltungsgerichtshof hebt Fahrverbots-Urteil auf

In der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung ist unter anderem geregelt, dass Behörden das Führen von Fahrzeugen verbieten können, wenn die betreffenden Personen sich als ungeeignet erweisen. Das Gericht befand nun über die Frage, inwieweit das auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Räder, E-Scooter oder Mofas gilt. Das Gericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Februar 2022 und einen Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu auf. 2021 hatte die Behörde dem Mann das Führen von Fahrzeugen wie Mofas untersagt, für die kein Führerschein notwendig ist.

Mit Informationen von AFP und dpa

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