"Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte der Staatsanwalt zu Beginn seiner Ausführungen. Er bescheinigte dem ehemaligen Profi-Fußballer Jens Lehmann eine hohe kriminelle Energie und forderte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Außerdem soll er drei Monatsgehälter - insgesamt 216.000 Euro - an die Staatskasse zahlen.
Die Verteidigung forderte hingegen, den Angeklagten vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs freizusprechen. Er könne allenfalls wegen Beleidigung zu 50 Tagessätzen von jeweils unter 500 Euro verurteilt werden. Insgesamt sei in dem Verfahren "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" worden, so Lehmanns Anwalt. Ein Urteil in dem Prozess wird voraussichtlich heute Nachmittag fallen.
Beim Nachbarn mit der Kettensäge vorbeigeschaut
Im Zentrum der Vorwürfe gegen den 54-Jährigen steht ein skurriler Nachbarschaftsstreit. Nach jahrelangen Differenzen mit einem Nachbarn soll Jens Lehmann mit seiner Kettensäge einen Holzbalken in dessen Garage durchtrennt haben.
Er habe sich den Rohbau lediglich ansehen wollen, sagte Lehmann selbst. Die Säge habe er nur deshalb dabei gehabt, weil er davor auf Wunsch seines Nachbarn dessen Hecke gestutzt habe. Warum er – wie auf einem Video zu sehen - die Säge an den Balken angelegt habe, wurde er gefragt. Das wisse er nicht mehr, so Lehmann.
Flughafen-Parkhaus ohne zu zahlen verlassen
Die gleiche Antwort kam auch auf die Frage, wie er mit seinem Auto zwei Mal aus einem Flughafen-Parkhaus gekommen sei, ohne zu zahlen. Laut Anklage war er jeweils einem anderen Auto "Stoßstange an Stoßstange" gefolgt.
Ihm wird darum versuchter Betrug vorgeworfen. Der 54-Jährige hatte in seiner Einlassung vor Gericht von einem Missverständnis gesprochen und angegeben, er habe nicht vorgehabt, nicht zu zahlen.
Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung
Der frühere WM-Torwart ist aufgrund der Kettensägen-Episode angeklagt wegen Sachbeschädigung. Dazu kommt noch der Vorwurf der Beleidigung, weil er Polizisten gegenüber ausfällig geworden sein soll, die ihm den Führerschein abnehmen wollten.
Lehmann hatte am ersten Prozesstag von Missverständnissen bei der Rechnungsstellung gesprochen. Außerdem sei er - wohl aufgrund seiner Prominenz - immer wieder falschen Verdächtigungen ausgesetzt.
Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag gesagt, "dass es sich bei Ihnen, Herr Lehmann, um eine Person handelt, die sich am unteren Rand der Strafbarkeit nicht an das Gesetz hält, sondern sich darüber hinwegsetzen möchte".
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