Der Richter sprach bei der Urteilsverkündung am Morgen im Münchner Amtsgericht von "haarsträubenden" Lügen, in die sich die beiden Angeklagten im Laufe des fast zwei monatige andauernden Prozesses verstrickt hätten. Der Eigentümer des Uhrmacherhäusls Andreas S. und der von ihm beauftragte Bauunternehmer Cüneyt C. sind zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, schuldig im Fall von "gemeinsachlicher Sachbeschädigung", sowie Nötigung und Beihilfe: Der Eigentümer über 130.000 Euro, der Bauunternehmer mehr als 40.000 Euro.
Angeklagte haben gemeinsame Sache gemacht
Für Richter Martin Schellhase war der Fall am Ende eindeutig: Der Eigentümer und der Bauunternehmer hätten gemeinsame Sache gemacht und den Abriss geplant, um es danach "als Versehen" darzustellen und neu bauen zu können. Außerdem sieht der Richter es als erwiesen an, dass die Mieter "kalt" entmietet wurde, sprich: Der Besitzer hat die Mieter rausgeekelt, in dem er ihnen Strom und Wasser abgestellt hat, die Haustür ausgehängt und sogar Dachziegel entfernt hat, damit es reinregnet.
"Das Drama begann mit einer Lüge und endete mit einer Lüge." Richter Martin Schellhase
Was bleibt vom Uhrmacherhäusl-Skandal?
Vorerst findet der Rechtsstreits um das Uhrmacherhäusl ein Ende. Außer Andreas S. und Cüneyt C. legen Berufung ein. Woran aber nicht mehr zu rütteln ist: Das abgerissene 170 Jahre alte Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße 1 muss in seiner ursprünglichen Form wieder aufgebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon letztes Jahr beschlossen.
Der Skandal zeigt außerdem, dass Protest von engagierten Bürger und Bürgerinnen Erfolg haben kann. Durch die anhaltenden Demonstrationen der Giesinger war der Fall nicht in Vergessenheit geraten. Und der Bayerische Landtag hat aufgrund des Uhrmacherhäusl-Skandals Strafen bei Verstöße gegen den Denkmalschutz drastisch erhöht - von 250.000 Euro auf fünf Millionen Euro.
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