Der Angeklagte beim Prozessauftakt am Landgericht München I.
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Lebenslang? Gericht spricht Urteil im Münchner Raserprozess

Lebenslang? Gericht spricht Urteil im Münchner Raserprozess

Im Mordprozess um einen tödlichen Raserunfall in München wird heute mit Spannung das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 36-Jähriger, der auf der Flucht vor der Polizei zwei Jugendliche erfasste. Ein 14-Jähriger starb. Dem Mann droht lebenslange Haft.

Von
BR24 Redaktion
Hans Häuser

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Angeklagte war auf Bewährung, soll unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden haben und nach einer Drogenkontrolle laut Staatsanwaltschaft mit bis zu 120 Stundenkilometern auf der Gegenfahrbahn durch München gerast sein.

Dabei erfasste der Mann am 15. November 2019 zwei Jugendliche. Ein 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt. Nun fällt am Landgericht München I das Urteil im Mordprozess gegen den 36-jährigen, geständigen Angeklagten aus dem Tölzer Land.

Staatsanwältin wirft Angeklagtem "krasses Eigeninteresse" vor

Die Anklage fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. In ihrem Plädoyer warf die Staatsanwältin dem 36-Jährigen wörtlich "krasses Eigeninteresse" vor. Er sei gemeingefährlich, heimtückisch und aus niederen Beweggründen die Fürstenrieder Straße auf der Gegenfahrbahn entlanggerast, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen.

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert

Die Staatsanwältin plädierte auf schuldig wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und mehrerer weiterer Straftaten. Zudem soll der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Er hatte vor der Tat Kokain und Alkohol konsumiert, obwohl er bereits wegen Drogenvergehen verurteilt worden war.

Die Verteidigung hält die Anklage wegen Mordes laut ihrer Aussagen zu Prozessbeginn für überzogen und den Vorwurf eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang für ausreichend. Damit läge die Höchststrafe bei zehn Jahren. Konkrete Anträge wurden allerdings nicht gestellt.

Scharfe Kritik am Prozessablauf seitens der Verteidigung

In ihrem Plädoyer kritisierte die Anwältin des 36-Jährigen den Ablauf des Prozesses scharf. Ihr Mandant habe keine echte Chance gehabt. Die Beweisaufnahme sei zum Teil abenteuerlich gewesen. Unter anderem kritisierte die Rechtsanwältin, dass ein Großteil der Zeugenaussagen zu subjektiv gewesen sei, um sich als Grundlage für ein Urteil zu eignen.

Angeklagter: Bereue jeden Tag

Der Angeklagte folgte den Plädoyers reglos, den Blick meist zu Boden gerichtet. In seinen Schlussworten sagte er, er bereue jeden Tag. Könnte er mit dem getöteten Jungen tauschen, würde er es tun. Den Angehörigen bot er an, immer für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen.

Gleich am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte über seine Verteidigung erklären lassen, dass ihm alles "unsagbar leid" tue. Er empfinde "Schock, Schuldgefühle, Selbstmordgedanken". Die Gefahr habe er "vollkommen unterschätzt" und sich selbst überschätzt.

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