Gegen das Urteil kann Christine S. noch Rechtsmittel einlegen. Am Freitag teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts dem BR mit: "Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt." Das bedeutet, dass das Gericht entschieden hat, dass eine Entfernung der Beklagten aus dem Beamtenverhältnis erfolgt.
Die Frau unterrichtete 13 Jahre lang an einem Gymnasium in Landsberg am Lech. Seit Frühjahr 2020 hat die 51-jährige Beamtin aber kein Klassenzimmer mehr betreten. Der Grund: Ihre Weigerung, im Unterricht eine Maske zu tragen.
- Überblick: Schule in der Corona-Krise
"Mit Maske sich selbst vergiften" - Lehrerin hält Rede auf Corona-Demo
Im Internet kursiert ein Video von einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Landsberg am Lech. Dort tritt auch die Lehrerin als Rednerin auf und sagt unter anderem: "Stellen Sie sich nur mal vor, eine Person fängt an, keine Maske zu tragen in der Schule, in der ich unterrichte. Was passiert denn da? Da könnten andere ja auch noch auf die Idee kommen, dass sie Luft zum Atmen brauchen. Und vielleicht besser leben können – ohne sich selbst zu vergiften, mit CO2, nach einer Minute des Tragens", so die Behauptung der Gymnasiallehrerin auf der Demo im Mai 2020.
Christine S. spricht sich nicht nur gegen die Maskenpflicht an Schulen aus, in ihrer Rede kritisiert sie auch den Mindestabstand von eineinhalb Metern, den ihre Schülerinnen und Schüler einhalten müssen. Weiter ist da von einer gezielten "Indoktrination von Kindern" die Rede. Sie, die Lehrerin, wolle den Kindern nichts beibringen, was sie selbst "als böse und schädlich" erachte. Anschließend bedankt sich die Beamtin noch öffentlich bei ihrem "Chef", dem Schulleiter des Gymnasiums, dafür, "dass er so gesprächsbereit ist".
Gymnasium äußert sich zu dem Fall
Ob der Lehrerin zu diesem Zeitpunkt von Seiten der Schule Verständnis entgegengebracht worden ist, war zunächst unklar. Laut Verwaltungsgericht ist ihr anfangs sogar ein eigenes Klassenzimmer angeboten worden, in das sie ohne Maske gelangen konnte. Das Gymnasium in Landsberg am Lech wollte sich am Donnerstag auf BR-Anfrage nicht zu dem Fall äußern und verwies auf das Kultusministerium. Am Freitag teilte die stellvertretende Schulleiterin dem BR mit: "Ich darf Ihnen versichern, dass die Lehrkraft keinerlei Unterstützung bezüglich ihrer Haltung zu den Corona-Maßnahmen von Seiten der Schulleitung erhalten hat."
Die vom Verwaltungsgericht erwähnte Zuweisung eines günstig gelegenen Klassenzimmers sollte der Lehrerin ermöglichen, ihren Unterricht zu halten und regelkonform keine Maske zu tragen, so die stellvertretende Schulleiterin weiter. Damals habe man nur auf den Begegnungsflächen in der Schule Masken tragen müssen – also nicht, wenn man keine Begegnungsflächen benutzte. Die Schulleitung habe aber in allen Gesprächen deutlich gemacht, dass die Vorgaben zum Infektionsschutz von der Lehrkraft und ihren Schülern eingehalten werden müssen.
Schadet die Lehrerin dem Ansehen der Beamten in der Öffentlichkeit?
"Für Frau S. als Beamtin des Freistaats Bayern gilt das Bayerische Disziplinargesetz. Nach dessen Art. 14 Abs. 2 Satz 1 sind Beamte und Beamtinnen, die durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen", so das Gericht. Nach der Rechtsprechung führe in der Regel ein mehr als vier Monate dauerndes Fernbleiben vom Dienst oder eine Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Vorwurf: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Verstöße gegen Pflicht zur Verfassungstreue
Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wirft der 51-jährigen Lehrerin aber nicht nur unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst und Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue vor: Als Beamtin gelte für sie das Gebot zu Mäßigung und Zurückhaltung. Außerdem sei es mehrfach zu Verstößen gegen dienstliche Weisungen von Vorgesetzten gekommen.
Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen abgefasst werden und den Beteiligten zugehen, so das Gericht weiter. Dann bleibt abzuwarten, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
Kultusministerium: Landesanwaltschaft prüft Verfahren
Das Kultusministerium äußerte sich auf BR-Anfrage folgendermaßen: "Wenn der Verdacht besteht, ein Beamter oder eine Beamtin könnte schuldhaft die Dienstpflichten verletzt und damit ein Dienstvergehen begangen haben, muss grundsätzlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden."
Je nachdem, wie schwer das Dienstvergehen wiege, stehe die vom Bayerischen Disziplinargesetz vorgesehene Bandbreite an Disziplinarmaßnahmen zur Verfügung. Also beispielsweise Verweise, Geldbußen, Kürzung von monatlichen Dienstbezügen oder Ruhegehalt, Zurückstufung in ein niedrigeres Amt sowie Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, beziehungsweise Aberkennung des Ruhegehalts.
Ab der Maßnahme einer Kürzung der Dienstbezüge sei für das Verfahren die Landesanwaltschaft Bayern zuständig, so das Kultusministerium. Deshalb sei auch im vorliegenden Fall das Verfahren an sie abgegeben worden.
Freistaat will Beamtenverhältnis lösen
Der Freistaat Bayern hatte demnach die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Das Disziplinarverfahren wurde am 4. August 2020 eingeleitet. Christine S. wurde zuvor jedoch mehrfach auf ihre Pflicht zum Erscheinen in der Schule hingewiesen, erklärte das Verwaltungsgericht.
Am Verwaltungsgericht München ist dies der erste Fall, in dem das Fernbleiben eines Beamten oder einer Beamtin mit der persönlichen Einstellung zu den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen begründet wird.
Es gab allerdings schon andere Fälle, in denen Beamte nach Reden auf Corona-Demos zur Rechenschaft gezogen worden sind. Anfang des Jahres hatte beispielsweise das Polizeipräsidium Schwaben Nord einen Beamten vom Dienst suspendiert, der mehrmals als Redner bei Demos gegen die Corona-Maßnahmen aufgetreten war.
Was bedeutet eigentlich der Verlust des Beamtenstatus?
Ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, dann endet das Dienstverhältnis zwischen dem Freistaat Bayern und der Gymnasiallehrerin aus Landsberg. Sie verliert damit ihren Beamtenstatus. Doch was bedeutet das konkret? Das Kultusministerium teilt auf BR-Anfrage mit: "Der Beamte oder die Beamtin verliert damit auch seinen bzw. ihren Pensionsanspruch, er/sie wird aber für die geleisteten Dienstjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert."
Wer einmal aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden sei, dürfe bei einem bayerischen Dienstherrn danach auch nicht mehr zum Beamten oder zur Beamtin ernannt werden. Darüber hinaus solle auch kein anderes Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen werden. "Ein Einsatz in anderen Bereichen im öffentlichen Dienst in Bayern käme also nicht in Betracht", so das Kultusministerium.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!