Ab dem 22. Februar ist an Grundschulen wieder was los. Vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lässt es zu.
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Ab dem 22. Februar ist an Grundschulen wieder was los. Vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lässt es zu.

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Lockdown und Lockerungen in Bayern: Das sind die Beschlüsse

Lockdown und Lockerungen in Bayern: Das sind die Beschlüsse

Die bayerische Staatsregierung hat den Lockdown bis zum 7. März verlängert, gleichzeitig aber ein paar Lockerungen beschlossen. Die nächtliche Ausgangssperre beschränkt sich fortan auf Hotspots. Schulen öffnen teilweise wieder ab dem 22. Februar.

Über dieses Thema berichtet: BR24live am .

Der Corona-Lockdown wird, wie beim Corona-Gipfel von Bund und Ländern beschlossen, auch in Bayern bis zum 7. März verlängert. Darüber hinaus hat die bayerische Staatsregierung folgendes beschlossen:

Nächtliche Ausgangssperre

Die Ausgangssperre gilt ab kommendem Montag (15.2.) nur noch für alle Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt - und zwar dann nicht mehr wie bisher ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Wo die Inzidenz seit mindestens sieben Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

Schulöffnungen ab 22. Februar

Ab dem 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie für alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen. Für die übrigen Klassen und Jahrgangsstufen sowie Schularten bleibt es beim Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

BR24 hat bei der Staatsregierung nachgefragt, ob auch hier die Inzidenz sieben Tage lang unter 100 liegen muss, bevor Wechsel-, bzw. Präsenzunterricht möglich ist. "Das genaue Vorgehen werde derzeit noch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt", heißt es aus der Kultusministerium. (Stand 11.02., 18 Uhr)

Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt. Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.

Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks werden analog behandelt.

Kinderbetreuungseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen. Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen, also im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.

Eltern, die ihre Kinder trotzdem weiterhin zuhause betreuen wollen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens fünf Tage beansprucht wurde.

Test- und Maskenkonzept für Schulen und Kitas

Die bayerische Staatsregierung wird darüber hinaus ein Testkonzept für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten beschließen. Wesentlicher Bestandteil sind dabei Selbsttests. Sobald diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der bayerischen Teststrategie regelmäßige Reihentestangebote.

Dem Personal an staatlichen Schulen, privaten Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen werden medizinische Masken ("OP-Masken") unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat einmalig Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).

Fahrschulen

Fahrschulen und auch Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Im Unterricht besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

Friseursalons

Friseursalons können unter strikter Einhaltung von Hygieneauflagen und nur mit Terminreservierungen zum 1. März wieder öffnen. Dabei besteht eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden und das Personal.

Achim Wendler, Leiter BR-Landespolitik
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Achim Wendler, Leiter BR-Landespolitik

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