Der Lottomillionengewinn aus dem Jahr 2019, für dessen Auszahlung bis zum Ende des vergangenen Jahres die Frist lief, ist nicht geltend gemacht worden. Bis kurz vor Weihnachten 2019 hatte eine Annahmestelle im Raum Memmingen das gesuchte Los der Lotterie "BayernMillionen" ausgegeben, so Verena Ober von der staatlichen Lotteriezentrale in München.
Da Lotto-Gewinne immer drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem das Geld gewonnen wurde, verjähren, gelangt das Geld nun in den Staatshaushalt. Allerdings muss es für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Mit Plakaten nach dem Gewinner gesucht
Um im Fall des offenen Millionengewinns den Glücklichen oder die Glückliche zu finden, hatte die Lottozentrale in der Vergangenheit immer wieder die Nummer des gesuchten Loses veröffentlicht. Es wurden in den Lotto-Geschäften sogar Plakate ausgehängt, um darauf hinzuweisen, dass noch eine große Summe abzuholen ist. "BayernMillionen" ist die Jahresendlotterie der bayerischen Lottogesellschaft. Die Lose werden jeweils bis Anfang Januar ausgegeben, anschließend findet die Ziehung statt.
Mit Informationen von dpa
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