An der Technischen Universität München (TUM) herrscht Ärger wegen mehrerer Bewerbungsessays. Wie ein Sprecher auf BR-Nachfrage bestätigte, wurden zwei weitere Bewerber abgelehnt. Der Verdacht: Sie sollen ihre Aufsätze mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) verfasst haben.
Bereits vor einigen Tagen kursierte der Fall eines Studenten, der sich für einen Masterstudiengang an der TUM beworben hatte und abgelehnt wurde. Die Prüfer waren der Meinung, dass sein Essay mit einer künstlichen Intelligenz wie ChatGPT erstellt worden war. Der Bewerber klagte gegen diesen Entschluss am Bayerischen Verwaltungsgericht. Sein Eilantrag wurde allerdings abgelehnt.
Ähnliche Fälle vor Gericht
Laut einem Sprecher der TUM seien die beiden anderen Fälle sehr ähnlich zum ersten. Auch dort sei der Vorwurf, dass eine KI für das Essay beim Zulassungsverfahren benutzt worden war. Und auch diese beiden Fälle werden das Bayerische Verwaltungsgericht in München in Zukunft beschäftigen.
Ein Pressesprecher des Gerichts bestätigte, dass weitere Klagen von zwei Personen beim Verwaltungsgericht München eingegangen sind. Konkret handelt sich demnach um eine Klage und ein Eilverfahren einer Person, sowie eine weitere Klage. In Zukunft wird sich das Gericht also erneut mit der Frage auseinandersetzen müssen: War es künstliche Intelligenz oder nur ein sehr guter Essay?
Starker Unterschied zur ersten Bewerbung
Beim ersten Fall argumentierte das Gericht, dass die Beschaffenheit des Textes nur durch den Einsatz von KI erklärbar sei. Der Bewerber habe nicht plausibel erklären können, wie sein Text ohne künstliche Intelligenz so entstanden sein könnte.
Damit stimmte das Gericht den Prüfern der Technischen Universität zu. Diesen waren verdächtige Merkmale im Essay aufgefallen. Unter anderem die Kürze und Inhaltsdichte des Textes. Zudem sei der Text in perfektem Englisch ohne Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler verfasst. Der Bewerber habe sich ein Jahr zuvor bereits an der TUM beworben und damals sei sein Schreibstil ein völlig anderer gewesen. Der Studienanwärter zog nach Gerichtsangaben seine Klage zurück und verzichtete auf ein Verfahren, nachdem der Eilantrag abgelehnt worden war.
Arbeitsgruppe für Juristen und Universitäten
Der Verbund Universität Bayern e.V. hat mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet, "in der sich für studentische Angelegenheiten befasste Juristinnen und Juristen der Universitäten austauschen". Das erklärt der Geschäftsführer Alexander Fehr. Diese Fragestellungen seien aber nicht nur bayernweit ein Thema. Die Vorfälle an der TUM machen deutlich, dass der Verbund zu dem Thema KI in der Lehre, bei Bewerbungen und Prüfungen in einen noch engeren Austausch untereinander, aber auch mit Hochschulen national und international treten werde.
Im Audio: Zu gut, um menschlich zu sein? TUM lehnt Bewerber wegen KI ab
Mit Informationen von dpa
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